Schlussverteilung Hessen HRB 121488

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Insolvenzprofil

Ucar Gastro GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Arnsburger Straße 24, 60385 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 121488
EUID
DEM1201.HRB121488

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 498/23 U-5-6
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Dr. Robert Schiebe
Adresse
Frankfurt am Main

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb von Schank- und Gastwirtschaften.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ucar Gastro GmbH ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe ist bestellt und hat Vergütungsbeschlüsse erhalten, wobei für das laufende Verfahren eine Erhöhung der Vergütung um 60 % sowie für die vorläufige Phase eine Erhöhung des Bruchteils um 60,14 % auf insgesamt 85,14 % aufgrund der Betriebsfortführung und Sanierungsvorbereitung festgesetzt wurde. Der endgültige Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe hat die Schlussunterlagen eingereicht. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet. Das verfügbare Masse beträgt 257.070,96 EUR, während Insolvenzforderungen in Höhe von 828.338,83 EUR berücksichtigt werden. Das Insolvenzgericht hat dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und die Schlussrechnung sind zur Einsichtnahme niedergelegt. Gläubiger können bis zum 04.05.2026 schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben. Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen mit befristeter Erinnerung angefochten werden.

Originalbekanntmachung

23.07.2025

810 IN 498/23 U-5-6 In dem Insolvenzverfahren Ucar Gastro GmbH, Arnsburger Straße 24, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121488) wird die Prüfung der bis zum 25.08.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 08.09.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 03.07.2025

Originalbekanntmachung

27.03.2026

Amtsgericht Frankfurt am Main 09.03.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 498/23 U-5-6 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren Ucar Gastro GmbH Arnsburger Straße 24 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121488), werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung: EUR X Auslagenpauschale: EUR X Umsatzsteuer: EUR X Summe: EUR X Gründe: Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 33.561,46 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR X. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig ¼ (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. ...

Originalbekanntmachung

30.03.2026

Amtsgericht Frankfurt am Main 09.03.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 498/23 U-5-6 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren Ucar Gastro GmbH Arnsburger Straße 24 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121488), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung EUR X Auslagen EUR X Zustellungsauslagen EUR X Umsatzsteuer EUR X Summe EUR X Gründe: Aus der maßgeblichen Masse von EUR 287.327,47 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR X, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich der übertragenen Sanierung sowie der umfangreichen Bearbeitung und Klärung schwieriger Rechtsfragen der Anfechtungsansprüche geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 60% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR X rechtfertigt. Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbetr...

Originalbekanntmachung

30.03.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ucar Gastro GmbH, Arnsburger Straße 24, 60385 Frankfurt hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Frankfurt am Main, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt € 257.070,96, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von € 828.338,83 zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Aktenzeichen: 810 IN 498/23 U-5-6, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Originalbekanntmachung

30.03.2026

810 IN 498/23 U-5-6 In dem Insolvenzverfahren Ucar Gastro GmbH, Arnsburger Straße 24, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121488) wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO). Von den Gläubigern können bis zum 04.05.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstr...

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