Einstellung des Verfahrens Hessen HRB 98764

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Insolvenzprofil

Ungerer Bauprojektgesellschaft mbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Grüne Winkel 37, 65934 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 98764
EUID
DEM1201.HRB98764

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 307/23 U-15-9
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Christine Tryfon
Adresse
Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 15 34 08 41 0
E-Mail
info@tryfon-frankfurt.com
Fax
069/ 15 34 08 41 9

Gegenstand des Unternehmens

Die Ausführung aller Art im Innenausbau, Sanierungs-, Demontage-, Abbruch- und Reinigungsarbeiten, Isolierung, Dämmung und Brandschutzarbeiten sowie die Schnittstellen- bzw. Gesamtkoordination und alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, Bautätigkeiten, deren Ausführung durch Drittunternehmer (Subunternehmer) erfolgen; des Weiteren begleitende Bauleistungen in der Planungs- und Ausschreibungsphase, Angebots-, Aufmaß- und Abrechnungsdienstleistungen, Projektmanagement (Baumanagement), ausgenommen sind solche Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen, sowie gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ungerer Bauprojektgesellschaft mbH ist am 19.01.2024 um 17:35 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christine Tryfon bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr Vermögen verboten und auf die Insolvenzverwalterin übertragen worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet worden. Die Gläubiger sind aufgefordert worden, ihre Forderungen bis zum 08.04.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 22.04.2024 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen gelten bestimmte Zustimmungen als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt. Später ist das Verfahren mangels einer die Kosten deckenden Masse nach Anhörung der Gläubiger und Massegläubiger eingestellt worden. Die Entscheidung zur Einstellung ist am 19.12.2025 ergangen.

Originalbekanntmachung

23.01.2024

810 IN 307/23 U-15-9 Am 19.01.2024 um 17:35 Uhr ist das Insolvenzverfahren Ungerer Bauprojektgesellschaft mbH, Grüne Winkel 37, 65934 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 98764), vertreten durch: Frank Ungerer, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 069/ 15 34 08 41 9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 08.04.2024 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 22.04.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§...

Originalbekanntmachung

23.01.2024

810 IN 307/23 U: In dem Insolvenzverfahren Ungerer Bauprojektgesellschaft mbH, Grüne Winkel 37, 65934 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 98764), vertreten durch: Frank Ungerer, Grüne Winkel 37, 65934 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 19.01.2024 um 17:35 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt: Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 069/ 15 34 08 41 9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpfli...

Originalbekanntmachung

22.05.2025

Amtsgericht Frankfurt am Main 21.05.2025 - Insolvenzgericht - 810 IN 307/23 U-15-9 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren Ungerer Bauprojektgesellschaft mbH, Grüne Winkel 37, 65934 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 98764), vertreten durch: Frank Ungerer, Frankfurt am Main, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt: Vergütung: EUR xx Auslagenpauschale: EUR xx Umsatzsteuer: EUR xxx Summe: EUR xxx Gründe: Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 17.979,01 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR xxx. Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine...

Originalbekanntmachung

14.07.2025

810 IN 307/23 U-15-9: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ungerer Bauprojektgesellschaft mbH, Grüne Winkel 37, 65934 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 98764), vertr. d.: Frank Ungerer, Frankfurt am Main, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt: Vergütung EUR XXX Auslagen EUR XXX Zustellungsauslagen EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Aus der maßgeblichen Masse von EUR 20.450,70 erhält die Insolvenzverwalterin unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspflege...

Originalbekanntmachung

14.07.2025

810 IN 307/23 U-15-9: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ungerer Bauprojektgesellschaft mbH, Grüne Winkel 37, 65934 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 98764), vertr. d.: Frank Ungerer, Grüne Winkel 37, 65934 Frankfurt am Main, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 069/ 15 34 08 41 9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt: Der verfügbare Massebestand beträgt 4.486,55 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 55.530,91 EUR zu berücksichtigen. Amtsgericht Frankfurt am Main, 14.07.2025

Originalbekanntmachung

14.07.2025

810 IN 307/23 U-15-9: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ungerer Bauprojektgesellschaft mbH, Grüne Winkel 37, 65934 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 98764), vertr. d.: Frank Ungerer, Frankfurt am Main, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 08.09.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.000,00 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.07.2025

Originalbekanntmachung

23.12.2025

810 IN 307/23 U-15-9 : In dem Insolvenzverfahren Ungerer Bauprojektgesellschaft mbH, Grüne Winkel 37, 65934 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 98764), vertreten durch: Frank Ungerer, Frankfurt am Main, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wird das Verfahren nach Anhörung der Gläubiger und, soweit vorhanden, der Massegläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 InsO. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßge...

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