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Insolvenzprofil
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Die Ausführung aller Art im Innenausbau, Sanierungs-, Demontage-, Abbruch- und Reinigungsarbeiten, Isolierung, Dämmung und Brandschutzarbeiten sowie die Schnittstellen- bzw. Gesamtkoordination und alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, Bautätigkeiten, deren Ausführung durch Drittunternehmer (Subunternehmer) erfolgen; des Weiteren begleitende Bauleistungen in der Planungs- und Ausschreibungsphase, Angebots-, Aufmaß- und Abrechnungsdienstleistungen, Projektmanagement (Baumanagement), ausgenommen sind solche Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen, sowie gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ungerer Bauprojektgesellschaft mbH ist am 19.01.2024 um 17:35 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christine Tryfon bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr Vermögen verboten und auf die Insolvenzverwalterin übertragen worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet worden. Die Gläubiger sind aufgefordert worden, ihre Forderungen bis zum 08.04.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 22.04.2024 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen gelten bestimmte Zustimmungen als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt. Später ist das Verfahren mangels einer die Kosten deckenden Masse nach Anhörung der Gläubiger und Massegläubiger eingestellt worden. Die Entscheidung zur Einstellung ist am 19.12.2025 ergangen.
Originalbekanntmachung
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810 IN 307/23 U-15-9: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ungerer Bauprojektgesellschaft mbH, Grüne Winkel 37, 65934 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 98764), vertr. d.: Frank Ungerer, Grüne Winkel 37, 65934 Frankfurt am Main, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 069/ 15 34 08 41 9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt: Der verfügbare Massebestand beträgt 4.486,55 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 55.530,91 EUR zu berücksichtigen. Amtsgericht Frankfurt am Main, 14.07.2025
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810 IN 307/23 U-15-9: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ungerer Bauprojektgesellschaft mbH, Grüne Winkel 37, 65934 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 98764), vertr. d.: Frank Ungerer, Frankfurt am Main, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 08.09.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.000,00 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.07.2025
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