Aufhebung des Verfahrens Hessen HRB 89947

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Insolvenzprofil

Unimen Solar GmbH

Verfahrensfortschritt

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Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Mergenthalerallee 79 - 81, 65760 Eschborn
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 89947
EUID
DEM1201.HRB89947

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1538/19 U-1-6
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Vermarktung und der Verkauf von Solarmodulen und damit zusammenhängenden Materialien und Produkten, insbesondere aus Asien, samt Groß- und Einzelhandel im Inland und weltweit.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unimen Solar GmbH, Mergenthalerallee 79-81, 65760 Eschborn, ist aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgte gemäß § 200 Abs. 1 InsO, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist. Das zuständige Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Frankfurt am Main. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung; bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung.

Originalbekanntmachung

11.08.2025

810 IN 1538/19 U-1-6 In dem Insolvenzverfahren Unimen Solar GmbH, Mergenthalerallee 79-81, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 89947) wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO). Von den Gläubigern können bis zum 06.10.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2...

Originalbekanntmachung

11.08.2025

Amtsgericht Frankfurt am Main 05.08.2025 - Insolvenzgericht - 810 IN 1538/19 U-1-6 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren Unimen Solar GmbH Mergenthalerallee 79-81 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 89947), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung EUR XXX Auslagen EUR XXX Zustellungsauslagen EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Aus der maßgeblichen Masse von EUR 292.660,46 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich der Aufarbeitung der Buchhaltung, der Auseinandersetzung mit dem obstruktiv agierenden Geschäftsführer und der Durchsetzung des geschlossenen Vergleichs geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad, des Risikos und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 75% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt. Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustell...

Originalbekanntmachung

11.08.2025

In dem Insolvenzverfahren (810 IN 1538/19 U-1-6) über das Vermögen der Unimen Solar GmbH soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Frankfurt am Main, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 550.830,46 €. Zur Verteilung steht ein Betrag von 249.492,32 €. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters Dr. Stephan Schlegel. Amtsgericht Frankfurt am Main, den 29. Juli 2025

Originalbekanntmachung

29.04.2026

810 IN 1538/19 U-1-6 Das Insolvenzverfahren Unimen Solar GmbH, Mergenthalerallee 79-81, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 89947) wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftss...

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