Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verdes Dienstleistungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Heimchenweg 35, 65929 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 96234
EUID
DEM1201.HRB96234
Insolvenzgericht
Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1273/25 V-5-5
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Schneider Geiwitz
Person
Rechtsanwältin Petra Heidenfelder
Adresse
Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 68 97 47 60
E-Mail
frankfurt@schneidergeiwitz.de
Fax
069/ 68 97 47 62 0
Website
www.schneidergeiwitz.de
Gegenstand des Unternehmens
Marketing, Vermietung und Leasing von Kraftfahrzeugen aller Art, die Ausübung aller damit zusammenhängenden Nebentätigkeiten und Rechtsgeschäfte sowie Baustellenreinigung und Baudienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 26.11.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verdes Dienstleistungs GmbH eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Anmeldefrist endet am 16.02.2026. Einwendungen und Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 02.03.2026 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen gelten bestimmte Zustimmungen als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
16.12.2025
810 IN 1273/25 V-5-5 Am 26.11.2025 um 10:10 Uhr ist das Insolvenzverfahren Verdes Dienstleistungs GmbH, Heimchenweg 35, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 96234),
vertreten durch:
1. Christina-Elena Tamas, (Geschäftsführerin),
2. Anton Verdes, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 16.02.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 02.03.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidu...
810 IN 1273/25 V-5-5 Am 26.11.2025 um 10:10 Uhr ist das Insolvenzverfahren Verdes Dienstleistungs GmbH, Heimchenweg 35, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 96234),
vertreten durch:
1. Christina-Elena Tamas, (Geschäftsführerin),
2. Anton Verdes, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 16.02.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 02.03.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 08.12.2025
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