Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Vidia Service & Sicherheitsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Mörfelder Landstraße 52-54, 60598 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 99293
EUID
DEM1201.HRB99293
Insolvenzgericht
Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 2/21 V-3-7
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Geschäftsführer Dubravko Bingula
Adresse
Frankfurt am Main
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung und Vornahme von Bewachungs- und Sicherheitsdiensten sowie Kurierfahrten und alle damit verbundenen Dienstleistungen, darüber hinaus die Durchführung von Reinigungsarbeiten jeglicher Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vidia Service & Sicherheitsgesellschaft mbH, vertreten durch Geschäftsführer Dubravko Bingula, ist aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgte gemäß § 200 Abs. 1 InsO, nachdem die Schlussverteilung vollzogen war. Das zuständige Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat die Entscheidung am 23.02.2026 bekannt gegeben. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
07.08.2025
810 IN 2/21 V-3-7 In dem Insolvenzverfahren Vidia Service & Sicherheitsgesellschaft mbH, früher: Mörfelder Landstraße 52-54, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 99293), vertreten durch: Dubravko Bingula, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 22.09.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.10.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 07.08...
810 IN 2/21 V-3-7 In dem Insolvenzverfahren Vidia Service & Sicherheitsgesellschaft mbH, früher: Mörfelder Landstraße 52-54, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 99293), vertreten durch: Dubravko Bingula, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 22.09.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.10.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 07.08.2025
Originalbekanntmachung
24.02.2026
810 IN 2/21 V-3-7 Das Insolvenzverfahren Vidia Service & Sicherheitsgesellschaft mbH, früher: Mörfelder Landstraße 52-54, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 99293), vertreten durch: Dubravko Bingula, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtig...
810 IN 2/21 V-3-7 Das Insolvenzverfahren Vidia Service & Sicherheitsgesellschaft mbH, früher: Mörfelder Landstraße 52-54, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 99293), vertreten durch: Dubravko Bingula, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 23.02.2026
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