Aufhebung des Verfahrens Hessen HRB 99293

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Insolvenzprofil

Vidia Service & Sicherheitsgesellschaft mbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Mörfelder Landstraße 52-54, 60598 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 99293
EUID
DEM1201.HRB99293

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 2/21 V-3-7
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Dubravko Bingula
Adresse
Frankfurt am Main

Gegenstand des Unternehmens

Durchführung und Vornahme von Bewachungs- und Sicherheitsdiensten sowie Kurierfahrten und alle damit verbundenen Dienstleistungen, darüber hinaus die Durchführung von Reinigungsarbeiten jeglicher Art.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vidia Service & Sicherheitsgesellschaft mbH, vertreten durch Geschäftsführer Dubravko Bingula, ist aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgte gemäß § 200 Abs. 1 InsO, nachdem die Schlussverteilung vollzogen war. Das zuständige Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat die Entscheidung am 23.02.2026 bekannt gegeben. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

07.08.2025

810 IN 2/21 V-3-7 In dem Insolvenzverfahren Vidia Service & Sicherheitsgesellschaft mbH, früher: Mörfelder Landstraße 52-54, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 99293), vertreten durch: Dubravko Bingula, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 22.09.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.10.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 07.08...

Originalbekanntmachung

24.02.2026

810 IN 2/21 V-3-7 Das Insolvenzverfahren Vidia Service & Sicherheitsgesellschaft mbH, früher: Mörfelder Landstraße 52-54, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 99293), vertreten durch: Dubravko Bingula, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtig...

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