Schlussverteilung Hessen HRB 73804

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Insolvenzprofil

Visicom Elektronische Medien-Communication GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Rothschildallee 18, 60389 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 73804
EUID
DEM1201.HRB73804

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 377/25 V-17-6
Phase
Schlussverteilung

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb und die Nutzung von elektronischen Medien in kommerziellen Anwendungsbereichen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Visicom Elektronische Medien-Communication GmbH ist anhängig. Das Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist. Der verfügbare Massebestand beträgt 9.989,45 EUR, abzüglich etwaiger Verfahrenskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 33.731,91 EUR. Für den Insolvenzverwalter sowie den vorläufigen Insolvenzverwalter sind Vergütung, Auslagen und Umsatzsteuer festgesetzt worden. Gläubigern steht es bis zum 22.06.2026 offen, beim Insolvenzgericht schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung zu erheben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände zu stellen. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsichtnahme niedergelegt. Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen mit der befristeten Erinnerung angefochten werden.

Originalbekanntmachung

02.07.2025

810 IN 377/25 V-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Visicom Elektronische Medien-Communication GmbH, lt. HR: Rothschildallee 18, 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 73804), vertr. d.: Mehmet Akyel, Max-Planck-Straße 49, 32257 Bünde, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2025 um 12:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50-54, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.com bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 01.07.2025

Originalbekanntmachung

14.07.2025

Amtsgericht Frankfurt am Main 01.07.2025 - Insolvenzgericht - 810 IN 377/25 V-82- B e s c h l u s s In dem Insolvenzantragsverfahren Land Hessen, vertr.d.d., Finanazamt Frankfurt am Main, Gutleutstraße 118-124, 60327 Frankfurt am Main, - Antragsteller - g e g e n Visicom Elektronische Medien-Communication GmbH, lt. HR: Rothschildallee 18, 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 73804), vertreten durch: Mehmet Akyel, Max-Planck-Straße 49, 32257 Bünde, (Geschäftsführer), - Antragsgegnerin - wird gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragsgegnerin am 01.07.2025 um 12:45 Uhr angeordnet: 1. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet. 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50-54, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069...

Originalbekanntmachung

27.04.2026

810 IN 377/25 V-17-6 In dem Insolvenzverfahren Visicom Elektronische Medien-Communication GmbH, Rothschildallee 18, 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 73804) wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO). Von den Gläubigern können bis zum 22.06.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei...

Originalbekanntmachung

27.04.2026

Amtsgericht Frankfurt am Main 24.04.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 377/25 V-17-6 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren Visicom Elektronische Medien-Communication GmbH Rothschildallee 18 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 73804), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung EUR xxx Auslagen EUR xxx Umsatzsteuer EUR xxx Summe EUR xxx Gründe: Aus der maßgeblichen Masse von EUR 11.032,93 erhält der Insolvenzverwalter unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR xxx netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch ...

Originalbekanntmachung

27.04.2026

Amtsgericht Frankfurt am Main 24.04.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 377/25 V-17-6 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren Visicom Elektronische Medien-Communication GmbH Rothschildallee 18 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 73804), werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung: EUR xxx Auslagenpauschale: EUR xxx Umsatzsteuer: EUR xxx Summe: EUR xxx Gründe: Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV EUR xxx. Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt, §§ 7, 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt...

Originalbekanntmachung

30.04.2026

In dem Insolvenzverfahren überdas Vermögen der Visicom Elektronische Medien-Communication GmbH, Max-Planck-Straße 49, 32257 Bünde, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 9.989,45 EUR, abzüglich etwaiger Verfahrenskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 33.731,91 EUR. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Insolvenzgericht Frankfurt am Main, Aktenzeichen: 810 IN 377/25 V-17-6, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 29. April 2026

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