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Die Führung eines Gas- und Wasserinstallationsbetriebes.
Am 01.01.2026 um 17:46 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werner Rohr GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Frank Michael Rohr, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat das schriftliche Verfahren gemäß § 5 II InsO angeordnet. Zum Insolvenzverwalter ist Betriebswirt Alexander Pilgrim von der Kanzlei HWW Rechtsanwälte bestellt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 06.04.2026 bei dem Insolvenzgericht einzureichen. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen gelten bestimmte Zustimmungen als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt. Am 06.01.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 1557/25 W-17-1 In dem Insolvenzverfahren Werner Rohr GmbH, Wilhelmstraße 15, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 25348), vertr. d.: Frank Michael Rohr, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 06.01.2026
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