Forderungsanmeldung Hessen HRB 118345

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Westend Second Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Flinschstraße 37, 60388 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 118345
EUID
DEM1201.HRB118345

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1316/25 W-6-8
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Kanzlei
LINTILIA LAW
Person
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth
Adresse
Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 90 74 58 0
E-Mail
kontakt@lintilia.de
Fax
069/ 90 74 58 50
Website
www.lintilia.de

Gegenstand des Unternehmens

An- und Verkauf von be- und unbebauten Grundstücken, insbesondere deren Entwicklung (Sanierung und Modernisierung, Ausbau von Dachflächen), der Ankauf von Abrissgrundstücken zur Entwicklung, die Vermietung von Objekten sowie alle mit dem Gegenstand des Unternehmens verbundenen sonstigen Nebenleistungen und -Tätigkeiten

Zusammenfassung des Verfahrens

Am 12.12.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Westend Second Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH durch das Amtsgericht Frankfurt am Main eröffnet worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Das Verfahren ist gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth bestellt worden. Es ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Die Gläubiger sind aufgefordert worden, Forderungen bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldefrist endet am 02.03.2026. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 16.03.2026 bei dem Gericht vorzubringen. Mit diesem Verfahren ist das weitere Verfahren 810 IN 1377/25 W verbunden. Das Verfahren 810 IN 1316/25 W-82- führt. Am 22.05.2026 hat das Gericht die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Bemessungsgrundlage belief sich auf EUR 3.061.601,69. Der vorläufige Verwalter hat eine Tätigkeit von 95% des Regelsatzes erbracht, begründet durch Mieterangelegenheiten, Immobilienverwaltung, Mängelerfassung, Sicherung von Baustellen und Konzernverflechtung.

Originalbekanntmachung

10.09.2025

810 IN 1316/25 W-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Westend Second Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH, Flinschstraße 37, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118345), vertr. d.: Annie Simone Loosen, (Geschäftsführerin), ist am 10.09.2025 um 11:14 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@lintilia.de, Internet: www.lintilia.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.09.2025

Originalbekanntmachung

15.12.2025

810 IN 1316/25 W-82-: In dem Insolvenzverfahren Westend Second Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH, Flinschstraße 37, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118345), vertreten durch: Annie Simone Loosen, (Geschäftsführerin), wurde am 12.12.2025 um 13:50 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@lintilia.de, Internet: www.lintilia.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmali...

Originalbekanntmachung

16.12.2025

810 IN 1316/25 W-6-8 Am 12.12.2025 um 13:50 Uhr ist das Insolvenzverfahren Westend Second Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH, Flinschstraße 37, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118345), vertreten durch: Annie Simone Loosen, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@lintilia.de, Internet: www.lintilia.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 02.03.2026 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 16.03.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von bes...

Originalbekanntmachung

22.05.2026

810 IN 1316/25 W-6-8 In dem Insolvenzverfahren Westend Second Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH, Flinschstraße 37, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118345), vertreten durch: Annie Simone Loosen, (Geschäftsführerin), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung: EUR XXX Auslagenpauschale: EUR XXX Umsatzsteuer: EUR XXX Summe: EUR XXX Gründe: Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 3.061.601,69 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwal...

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