Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 115713

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Wings of Sachsenhausen GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Kleine Rittergasse 4-8, 60594 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 115713
EUID
DEM1201.HRB115713

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 287/21 W-3-7
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführerin Katharina Neusiedler
Adresse
Frankfurt am Main

Gegenstand des Unternehmens

Die Errichtung, die Organisation und der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen im HOOTERS-System.

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Insolvenzverfahren der Wings of Sachsenhausen GmbH ist das Verfahren eröffnet. Die Insolvenzverwalterin Katharina Neusiedler hat die Prüfung der bis zum 22.07.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gläubiger, die Schuldnerin und die Insolvenzverwalterin können bis zum 05.08.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

20.02.2024

810 IN 287/21 W-3-7 - In dem Insolvenzverfahren Wings of Sachsenhausen GmbH, Kleine Rittergasse 4-8, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115713), vertreten durch: Katharina Neusiedler, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 22.07.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 05.08.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 19.02.2024

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