Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 119947

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Woug Bau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Berner Straße 60, 60437 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 119947
EUID
DEM1201.HRB119947

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 130/24 W-14-9
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel
Adresse
Raimundstraße 98, 60320 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 94 54 84 60
E-Mail
kanzlei@rahuc.de
Fax
069/ 94 54 84 67 7
Website
www.rahuc.de

Gegenstand des Unternehmens

Hoch- und Tiefbau

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Woug Bau GmbH ist am 06.03.2024 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung begonnen worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel bestellt worden. Am 30.04.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen verboten und auf die Insolvenzverwalterin übertragen. Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 307/24 W und 810 IN 412/24 W verbunden, wobei das Verfahren 810 IN 130/24 W führt. Am 08.07.2024 sind die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden. Am 01.07.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Originalbekanntmachung

06.03.2024

810 IN 130/24 W: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Woug Bau GmbH, Berner Straße 60, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119947), vertr. d.: Monika Stambolija, (Geschäftsführerin), ist am 06.03.2024 um 13:41 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel, Raimundstraße 98, D 60320 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 94 54 84 60, Fax: 069/ 94 54 84 67 7, E-Mail: kanzlei@rahuc.de, Internet: www.rahuc.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.03.2024

Originalbekanntmachung

03.05.2024

810 IN 130/24 W: In dem Insolvenzverfahren Woug Bau GmbH, Igelweg 2, 51145 Köln (AG Frankfurt am Main, HRB 119947), vertreten durch: Monika Stambolija, 60437 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wurde am 30.04.2024 um 16:42 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt: Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel, Raimundstraße 98, D 60320 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 94 54 84 60, Fax: 069/ 94 54 84 67 7, E-Mail: kanzlei@rahuc.de, Internet: www.rahuc.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzv...

Originalbekanntmachung

01.07.2024

810 IN 130/24 W-14-9 In dem Insolvenzverfahren Woug Bau GmbH, Igelweg 2, 51145 Köln (AG Frankfurt am Main, HRB 119947), vertr. d.: Monika Stambolija, Igelweg 2, 51145 Köln, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 01.07.2024

Originalbekanntmachung

10.07.2024

810 IN 130/24 W-14-9 In dem Insolvenzverfahren Woug Bau GmbH, Igelweg 2, 51145 Köln (AG Frankfurt am Main, HRB 119947), vertreten durch: Monika Stambolija, Köln, (Geschäftsführerin), werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt: Vergütung: EUR XXX Auslagenpauschale: EUR XXX Umsatzsteuer: EUR XXX Summe: EUR XXX Gründe: Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV EUR XXX. Diese ist gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 InsVV um EUR XXX zu erhöhen, da 51 Gläubigern nach den Unterlagen der Antragstellerin gegen diesen offene Forderungen zustehen und mit einer Forderungsanmeldung zu rechnen ist. Antragsgemäß erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt, §§ 7, 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befr...

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.