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Insolvenzprofil
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Hoch- und Tiefbau
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Woug Bau GmbH ist am 06.03.2024 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung begonnen worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel bestellt worden. Am 30.04.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen verboten und auf die Insolvenzverwalterin übertragen. Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 307/24 W und 810 IN 412/24 W verbunden, wobei das Verfahren 810 IN 130/24 W führt. Am 08.07.2024 sind die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden. Am 01.07.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
810 IN 130/24 W: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Woug Bau GmbH, Berner Straße 60, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119947), vertr. d.: Monika Stambolija, (Geschäftsführerin), ist am 06.03.2024 um 13:41 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel, Raimundstraße 98, D 60320 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 94 54 84 60, Fax: 069/ 94 54 84 67 7, E-Mail: kanzlei@rahuc.de, Internet: www.rahuc.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.03.2024
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 130/24 W-14-9 In dem Insolvenzverfahren Woug Bau GmbH, Igelweg 2, 51145 Köln (AG Frankfurt am Main, HRB 119947), vertr. d.: Monika Stambolija, Igelweg 2, 51145 Köln, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 01.07.2024
Originalbekanntmachung
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