Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Durchführung von Logistikaufgaben und Transporten, insbesondere im Zusammenhang mit Projekten im Bereich der Informationstechnologie sowie die Durchführung der Installation von Computersystemen und Computernetzwerken sowie die Erbringung sämtlicher in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WT Systems IT-Service & Logistic GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurden Forderungsprüfungen für nachträglich angemeldete, nicht nachrangige Insolvenzforderungen angeordnet. Für die bis zum 30.03.2026 nachgemeldeten Forderungen ist die Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen Höhe, Grund oder Rang bis zum 13.04.2026. Für die bis zum 29.04.2024 nachgemeldeten Forderungen endete die Widerspruchsfrist am 13.05.2024. Die Anmeldeunterlagen und eingegangene Widersprüche liegen zur Einsicht aus. Soweit kein Widerspruch erhoben wird, gelten die Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 91/19 W-4-8 In dem Insolvenzverfahren WT Systems IT-Service & Logistic GmbH, Im Dinkelfeld 12, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 29752), vertreten durch: 1. Oliver Weber, (Geschäftsführer), 2. Michael Weber, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 30.03.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 13.04.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 12.01.2026
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