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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der You-Care GmbH in Bad Vilbel ist am 02.02.2026 um 10:10 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 13.04.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 27.04.2026 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen gelten bestimmte Zustimmungen als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt. Am 10.03.2026 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
810 IN 1829/25 Y-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der You-Care GmbH, Bahnhofstraße 5, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 127134), vertr. d.: 1. Lukas Schütz, Nidderstraße 17, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer), 2. Daniel Cuaresma Vaz, Erzweg 17, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer), ist am 22.12.2025 um 09:57 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens, Minnholzweg 2 b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/ 78 34 0, Fax: 06173/ 78 34 14 9, E-Mail: kronberg@ra-amend.de, Internet: www.ra-amend.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 22.12.2025
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 1829/25 Y-2-6 In dem Insolvenzverfahren You-Care GmbH, Bahnhofstraße 5, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 127134) hat die Insolvenzverwalterin mit Schreiben vom 10.03.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 13.03.2026
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