Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 122565

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Yugor Logistik und Dienstleistungen GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hanauer Landstraße 204, 60314 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 122565
EUID
DEM1201.HRB122565

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 216/23 Y-1-6
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Alexandru Anderi

Gegenstand des Unternehmens

sind zulassungsfreie Hausmeistertätigkeiten, Gebäude-, Glas- und Baureinigung, Garten- und Landschaftsbau, Kleintransportdienstleistungen bis 3,5 Tonnen, Winterdienst sowie Frachtvermittlung und Lagerdienstleistungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yugor Logistik und Dienstleistungen GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat angeordnet, die Prüfung der bis zum 18.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 01.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung schriftlich Widerspruch bei dem Insolvenzgericht erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist kein Widerspruch erhoben wird, gilt die Forderung als festgestellt.

Originalbekanntmachung

10.04.2026

810 IN 216/23 Y-1-6 In dem Insolvenzverfahren Yugor Logistik und Dienstleistungen GmbH, lt. HR: Hanauer Landstraße 204, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122565), vertreten durch: Alexandru Anderi, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 18.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 01.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main,...

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