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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zamora GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 17.07.2024 die Prüfung der bis zum 14.10.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung endet am 28.10.2024. Für den vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Fabio Algari ist eine Vergütung unter Anwendung eines erhöhten Bruchteils von 50 % auf Basis einer Bemessungsgrundlage von 15.292,57 EUR festgesetzt worden. Für den endgültigen Insolvenzverwalter ist eine Vergütung auf Basis der Masse von 17.878,37 EUR festgesetzt. Das Gericht hat den 30.03.2026 als Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung eingereicht werden. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 7.300,00 EUR geleistet wird.
Originalbekanntmachung
810 IN 782/22 Z-9-9 - In dem Insolvenzverfahren Zamora GmbH, Mergenthalerallee 79-81, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 120004), vertreten durch: Brandon Zamora, derzeit unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 14.10.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 28.10.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 17.07.2024
Originalbekanntmachung
810 IN 782/22 Z-9-9: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zamora GmbH, Mergenthalerallee 79-81, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 120004), vertr. d.: Brandon Zamora, Frankfurt am Main; derzeit unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 30.03.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 7.300,00 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.02.2026
Originalbekanntmachung
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