Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ziegert Knight Frank Frankfurt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
An der Welle 3, 60322 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 110197
EUID
DEM1201.HRB110197
Insolvenzgericht
Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 461/25 Z-16-1
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel
Adresse
Hauptstraße 83, 65760 Eschborn
Telefon
06196/ 77 906 0
E-Mail
eschborn@brrs-rechtsanwaelte.de
Fax
06196/ 77 906 20
Website
www.brrs-rechtsanwaelte.de
Gegenstand des Unternehmens
Vermietung sowie der Kauf und Verkauf sowie die Vermittlung von Wohnungsobjekten, die Betreuung internationaler Kunden der Knight Frank Gruppe, der Verkauf von Wohnungs- und Grundstückseigentum sowie der Verkauf von Beteiligungen an entsprechenden Unternehmen, und die Beratung für Wohnungsimmobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 04.02.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ziegert Knight Frank Frankfurt GmbH eröffnet worden. Das Verfahren ist wegen Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen worden. Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 05.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Eine Gläubigerversammlung ist für den 16.04.2026 anberaumt, auf der unter anderem ein anderer Insolvenzverwalter gewählt werden kann, ein Gläubigerausschuss gewählt wird und Entscheidungen über die Fortführung des Unternehmens sowie über die Anordnung der Eigenverwaltung getroffen werden sollen. Zudem ist die Prüfung der angemeldeten Forderungen vorgesehen.
Originalbekanntmachung
05.02.2026
810 IN 461/25 Z-77-: In dem Insolvenzverfahren Ziegert Knight Frank Frankfurt GmbH, An der Welle 3, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110197),
vertreten durch:
Elvin Durakovic, (Geschäftsführer), wurde am 04.02.2026 um 10:41 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/ 77 906 0, Fax: 06196/ 77 906 20, E-Mail: eschborn@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzv...
810 IN 461/25 Z-77-: In dem Insolvenzverfahren Ziegert Knight Frank Frankfurt GmbH, An der Welle 3, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110197),
vertreten durch:
Elvin Durakovic, (Geschäftsführer), wurde am 04.02.2026 um 10:41 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/ 77 906 0, Fax: 06196/ 77 906 20, E-Mail: eschborn@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 04.02.2026
Originalbekanntmachung
17.02.2026
810 IN 461/25 Z-16-1 - Am 04.02.2026 um 10:41 Uhr ist das Insolvenzverfahren Ziegert Knight Frank Frankfurt GmbH, An der Welle 3, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110197),
vertreten durch:
Elvin Durakovic, (Geschäftsführerin), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/ 77 906 0, Fax: 06196/ 77 906 20, E-Mail: eschborn@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 05.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vo...
810 IN 461/25 Z-16-1 - Am 04.02.2026 um 10:41 Uhr ist das Insolvenzverfahren Ziegert Knight Frank Frankfurt GmbH, An der Welle 3, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110197),
vertreten durch:
Elvin Durakovic, (Geschäftsführerin), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/ 77 906 0, Fax: 06196/ 77 906 20, E-Mail: eschborn@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 05.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Donnerstag, 16.04.2026, 10:30 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.02.2026
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