Schlussverteilung Hessen HRB 6842

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Insolvenzprofil

Duro Reifenservice GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof
Handelsregister
Fulda, HRB 6842
EUID
DEM1301.HRB6842

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 204/20 D-17-5
Phase
Schlussverteilung

Gegenstand des Unternehmens

ist der Handel mit und Service für Reifen, Räder und Zubehör sowie artverwandte Geschäfte.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Duro Reifenservice GmbH ist anhängig. Im Februar 2024 hat das Insolvenzgericht Frankfurt am Main die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen angeordnet. Die Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen diese Forderungen endete am 25.03.2024. Für den Insolvenzverwalter wurden Vergütung, Auslagen und Umsatzsteuer festgesetzt. Im Dezember 2025 hat das Gericht die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist. Ein Massebestand in Höhe von 67.908,01 EUR steht zur Verteilung an festgestellten Forderungen in Höhe von 153.047,29 EUR zur Verfügung. Gläubigern wurde eine Frist bis zum 23.02.2026 eingeräumt, um Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung zu erheben.

Originalbekanntmachung

15.02.2024

810 IN 204/20 D-17-5 - In dem Insolvenzverfahren Duro Reifenservice GmbH, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof (AG Fulda, HRB 6842), vertreten durch: 1. Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano, ITALIEN, (Geschäftsführer), 2. Eric Tillmanns, (Geschäftsführer), 3. Marco Premoli, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 11.03.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 25.03.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festge...

Originalbekanntmachung

30.12.2025

810 IN 204/20 D-17-5 In dem Insolvenzverfahren Duro Reifenservice GmbH, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof (AG Fulda, HRB 6842), vertreten durch: 1. Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano, ITALIEN, (Geschäftsführer), 2. Eric Tillmanns, (Geschäftsführer), 3. Marco Premoli, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO). Von den Gläubigern können bis zum 23.02.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmu...

Originalbekanntmachung

30.12.2025

810 IN 204/20 D-17-5 In dem Insolvenzverfahren Duro Reifenservice GmbH, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof (AG Fulda, HRB 6842), vertreten durch: 1. Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano, ITALIEN, (Geschäftsführer), 2. Eric Tillmanns, (Geschäftsführer), 3. Marco Premoli, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung: EUR XXX Auslagenpauschale: EUR XXX Umsatzsteuer: EUR XXX Summe: EUR XXX Gründe: Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist begin...

Originalbekanntmachung

30.12.2025

Az.: 810 IN 204/20 D-17-5 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Duro Reifenservice GmbH, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof, steht ein Massebestand in Höhe von € 67.908,01 zur Verteilung an festgestellten Forderungen in Höhe von € 153.047,29 zur Verfügung. Das Gericht hat die Zustimmung erteilt. Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht -.

Originalbekanntmachung

30.12.2025

810 IN 204/20 D-17-5: In dem Insolvenzverfahren Duro Reifenservice GmbH, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof (AG Fulda, HRB 6842), vertr. d.: 1. Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano, ITALIEN, (Geschäftsführer), 2. Eric Tillmanns, (Geschäftsführer), 3. Marco Premoli, (Geschäftsführer), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung EUR XXX Auslagen EUR XXX Zustellungsauslagen EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Aufgrund der nicht vorhandenen Masse erhält der Insolvenzverwalter die Mindestvergütung, antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 10 und 13 bzw. 2, 7, 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. B...

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