Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Elektrohaus Kurzer GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Oberste Straße 36, 36151 Burghaun
Handelsregister
Fulda, HRB 3426
EUID
DEM1301.HRB3426
Insolvenzgericht
Gericht
Fulda
Aktenzeichen
92 IN 46/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Geschäftsführer Peter Kurzer
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Elektroinstallationen und die Reparatur von elektronischen Einrichtungen sowie der Vertrieb von elektrotechnischen und elektronischen Artikeln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektrohaus Kurzer GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Fulda hat mit Beschluss vom 26.01.2024 eine Gläubigerversammlung für den 06.02.2024 anberaumt. In dieser Versammlung sollte über das Vergleichsangebot des Geschäftsführers Peter Kurzer abgestimmt werden, das die Zahlung von 95.000,00 Euro zur Abgeltung von Haftungsansprüchen gemäß § 64 GmbHG sowie gegenüber den Gläubigern Euronics Deutschland eG, der Sparkasse Fulda und der VR Bank NordRhön eG vorsieht. Der an die Insolvenzmasse zu zahlende Quotenanteil soll mindestens 90 % betragen und in 24 Monatsraten geleistet werden. Zudem sollte die Zustimmung zur Abgeltung von Insolvenzanfechtungsansprüchen gegen Euronics Deutschland eG in Höhe von 390.000,00 Euro erteilt werden. Da die erste Gläubigerversammlung voraussichtlich nicht beschlussfähig war oder die Zustimmung nicht erteilt wurde, hat das Gericht mit Beschluss vom 26.02.2024 eine weitere Gläubigerversammlung für den 07.03.2024 anberaumt. In dieser zweiten Versammlung wird erneut über dasselbe Vergleichsangebot abgestimmt, wobei der Quotenanteil für die Insolvenzmassen der Kurzer GmbH & Co. KG und der Elektrohaus Kurzer GmbH nun mit mindestens 89 % angegeben wird. Die Verteilung der Beträge erfolgt quotal basierend auf den Berechnungsgrößen von 2.976.145,81 Euro für die Kurzer GmbH & Co. KG und 3.831.855,44 Euro für die Elektrohaus Kurzer GmbH. Die Gläubigerversammlung kann die Zustimmung auch erteilen, wenn sie beschlussunfähig ist.
Originalbekanntmachung
26.01.2024
Geschäfts-Nr.: 92 IN 46/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektrohaus Kurzer GmbH, Oberste Str. 36, 36151 Burghaun (AG Fulda, HRB 3426), vertr. d.: Peter Kurzer, (Geschäftsführer), hat das Gericht mit Beschluss vom 26.01.2024 eine Gläubigerversammlung anberaumt für Dienstag, 06.02.2024, 10:00 Uhr, Saal 2.125, Amtsgerichtsgebäude, Königstraße 38, 36037 Fulda. Tagesordnung:
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zu folgenden Anträgen:
1.
Die Gläubigerversammlung erteilt ihre Zustimmung dazu, dass das Vergleichsangebot des Herrn Peter Kurzer auf Zahlung eines Betrages in Höhe von € 95.000,00 zur Abgeltung von gegenüber der Insolvenzmasse bestehenden Haftungsansprüchen gemäß § 64 GmbHG und zur Abgeltung gegenüber den Gläubigern Euronics Deutschland eG, der Sparkasse Fulda und der VR Bank NordRhön eG bestehenden Haftungsansprüchen angenommen wird.
Nach dem aktuellen Verteilungsplan entfallen von den zu zahlenden € 95.000,00 90,01 % auf die Insolvenzmassen der Kurzer GmbH...
Geschäfts-Nr.: 92 IN 46/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektrohaus Kurzer GmbH, Oberste Str. 36, 36151 Burghaun (AG Fulda, HRB 3426), vertr. d.: Peter Kurzer, (Geschäftsführer), hat das Gericht mit Beschluss vom 26.01.2024 eine Gläubigerversammlung anberaumt für Dienstag, 06.02.2024, 10:00 Uhr, Saal 2.125, Amtsgerichtsgebäude, Königstraße 38, 36037 Fulda. Tagesordnung:
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zu folgenden Anträgen:
1.
Die Gläubigerversammlung erteilt ihre Zustimmung dazu, dass das Vergleichsangebot des Herrn Peter Kurzer auf Zahlung eines Betrages in Höhe von € 95.000,00 zur Abgeltung von gegenüber der Insolvenzmasse bestehenden Haftungsansprüchen gemäß § 64 GmbHG und zur Abgeltung gegenüber den Gläubigern Euronics Deutschland eG, der Sparkasse Fulda und der VR Bank NordRhön eG bestehenden Haftungsansprüchen angenommen wird.
Nach dem aktuellen Verteilungsplan entfallen von den zu zahlenden € 95.000,00 90,01 % auf die Insolvenzmassen der Kurzer GmbH & Co. KG und der Elektrohaus Kurzer GmbH. Da sich wegen Nebenleistung wie z. B. Zinsen die Valuten der anderen Gläubiger noch verändern können, kann sich auch der Quotenanteil für die Insolvenzmasse noch ändern. Es soll jedoch ein Quotenanteil betreffend der zu zahlenden € 95.000,00 in Höhe von 90 % mindestens der Kurzer GmbH & Co. KG und der Elektrohaus Kurzer GmbH zufließen.
Der an die Insolvenzmasse zu zahlende Quotenanteil wird durch Zahlung von 24 Monatsraten an die Insolvenzmasse abgegolten, wobei die erste Ratenzahlung spätestens 14 Tage nach Annahme des Vergleiches durch die beteiligten Gläubiger erfolgen soll.
Die Gläubigerversammlung erteilt des Weiteren ihre Zustimmung dazu, dass der an die Insolvenzmassen der Elektrohaus Kurzer GmbH und Kurzer GmbH & Co. KG zu leistende Betrag quotal auf die Insolvenzmassen der Kurzer GmbH & Co. KG und der Elektrohaus Kurzer GmbH aufgeteilt wird. Berechnungsgröße für die Ermittlung der Quote, die den Insolvenzmassen jeweils zufließt, ist für die Kurzer GmbH & Co.KG ein Betrag in Höhe von € 2.976.145,81 und für die Elektrohaus Kurzer GmbH ein Betrag in Höhe von € 3.831.855,44.
2.
Die Gläubigerversammlung erteilt ihre Zustimmung dazu, dass Euronics Deutschland eG zur Abgeltung der vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Insolvenzanfechtungsansprüche in Höhe von rund € 7.696.127,00 einen Betrag in Höhe von € 390.000,00 € zahlt. Die den Parteien im Rahmen der Rechtsverfolgung entstandenen Kosten trägt jede Partei selbst.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung i. S. des § 160 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 InsO als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Im Hinblick auf die aktuelle Situation der Corona-Pandemie ist während des Aufenthalts in dem Gebäude des Amtsgerichts Fulda eine Schutzmaske zu tragen, die mindestens dem Standard FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar entspricht.
Die Maske ist mitzubringen, von der Justiz werden grundsätzlich keine Masken gestellt.
* Ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m, besser 2 m zu anderen Personen ist einzuhalten.
* Die zum Zeitpunkt der Gläubigerversammlung geltenden allgemeinen Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus sind zu beachten. Weitere Maßnahmen können durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden angeordnet werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Sofern diese Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o.g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o.g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Fulda, 26.01.2024
Originalbekanntmachung
26.02.2024
Geschäfts-Nr.: 92 IN 46/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektrohaus Kurzer GmbH, Oberste Str. 36, 36151 Burghaun (AG Fulda, HRB 3426), vertr. d.: Peter Kurzer, (Geschäftsführer), hat das Gericht mit Beschluss vom 26.02.2024 eine Gläubigerversammlung anberaumt für Donnerstag, 07.03.2024, 12:15 Uhr, Zi. 3100, Amtsgerichtsgebäude, Königstraße 38, 36037 Fulda. Tagesordnung:
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zu folgendem Antrag:
Die Gläubigerversammlung erteilt ihre Zustimmung dazu, dass das Vergleichsangebot des Herrn Peter Kurzer auf Zahlung eines Betrages in Höhe von € 95.000,00 zur Abgeltung von gegenüber der Insolvenzmasse bestehenden Haftungsansprüchen gemäß § 64 GmbHG und zur Abgeltung gegenüber den Gläubigern Euronics Deutschland eG, der Sparkasse Fulda und der VR Bank NordRhön eG bestehenden Haftungsansprüchen angenommen wird.
Nach dem aktuellen Verteilungsplan entfallen von den zu zahlenden € 95.000,00 rund 90 % auf die Insolvenzmassen der Kurzer GmbH & ...
Geschäfts-Nr.: 92 IN 46/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektrohaus Kurzer GmbH, Oberste Str. 36, 36151 Burghaun (AG Fulda, HRB 3426), vertr. d.: Peter Kurzer, (Geschäftsführer), hat das Gericht mit Beschluss vom 26.02.2024 eine Gläubigerversammlung anberaumt für Donnerstag, 07.03.2024, 12:15 Uhr, Zi. 3100, Amtsgerichtsgebäude, Königstraße 38, 36037 Fulda. Tagesordnung:
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zu folgendem Antrag:
Die Gläubigerversammlung erteilt ihre Zustimmung dazu, dass das Vergleichsangebot des Herrn Peter Kurzer auf Zahlung eines Betrages in Höhe von € 95.000,00 zur Abgeltung von gegenüber der Insolvenzmasse bestehenden Haftungsansprüchen gemäß § 64 GmbHG und zur Abgeltung gegenüber den Gläubigern Euronics Deutschland eG, der Sparkasse Fulda und der VR Bank NordRhön eG bestehenden Haftungsansprüchen angenommen wird.
Nach dem aktuellen Verteilungsplan entfallen von den zu zahlenden € 95.000,00 rund 90 % auf die Insolvenzmassen der Kurzer GmbH & Co. KG und der Elektrohaus Kurzer GmbH. Da sich wegen Nebenleistung wie z. B. Zinsen die Valuten der anderen Gläubiger noch verändern können, kann sich auch der Quotenanteil für die Insolvenzmasse noch ändern. Es soll jedoch ein Quotenanteil betreffend der zu zahlenden € 95.000,00 in Höhe von 89 % mindestens der Kurzer GmbH & Co. KG und der Elektrohaus Kurzer GmbH zufließen.
Der an die Insolvenzmasse zu zahlende Quotenanteil wird durch Zahlung von 24 Monatsraten an die Insolvenzmasse abgegolten, wobei die erste Ratenzahlung spätestens 14 Tage nach Annahme des Vergleiches durch die beteiligten Gläubiger erfolgen soll.
Die Gläubigerversammlung erteilt des Weiteren ihre Zustimmung dazu, dass der an die Insolvenzmassen der Elektrohaus Kurzer GmbH und Kurzer GmbH & Co. KG zu leistende Betrag quotal auf die Insolvenzmassen der Kurzer GmbH & Co. KG und der Elektrohaus Kurzer GmbH aufgeteilt wird. Berechnungsgröße für die Ermittlung der Quote, die den Insolvenzmassen jeweils zufließt, ist für die Kurzer GmbH & Co.KG ein Betrag in Höhe von € 2.976.145,81 und für die Elektrohaus Kurzer GmbH ein Betrag in Höhe von € 3.831.855,44.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung i. S. des § 160 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 InsO als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Im Hinblick auf die aktuelle Situation der Corona-Pandemie ist während des Aufenthalts in dem Gebäude des Amtsgerichts Fulda eine Schutzmaske zu tragen, die mindestens dem Standard FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar entspricht.
Die Maske ist mitzubringen, von der Justiz werden grundsätzlich keine Masken gestellt.
* Ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m, besser 2 m zu anderen Personen ist einzuhalten.
* Die zum Zeitpunkt der Gläubigerversammlung geltenden allgemeinen Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus sind zu beachten. Weitere Maßnahmen können durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden angeordnet werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Sofern diese Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o.g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o.g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Fulda, 26.02.2024
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