Vorläufige Maßnahmen Hessen HRB 8303

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

FPE GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Bahnhofstraße 26, 36037 Fulda
Handelsregister
Fulda, HRB 8303
EUID
DEM1301.HRB8303

Insolvenzgericht

Gericht
Fulda
Aktenzeichen
91 IN 133/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Kanzlei
HGW-Rechtsanwälte
Person
Rechtsanwältin Stefanie Barth
Adresse
Lindenstraße 22, 36037 Fulda
Telefon
0661 679 253 96
E-Mail
barth@hgw.de
Fax
0661 679 264 47

Gegenstand des Unternehmens

sind Elektroinstallationsarbeiten (Montagen, Reparaturen, Revisionen und Prüfungen von elektrischen Anlagen), Herstellung, Installation und Reparaturen von elektrischen Maschinen und Geräten sowie elektronischen Anlagen und Telekommunikationsanlagen, Metallbearbeitung, Schweißarbeiten, vorbereitende Baustellenarbeiten und Abschlussarbeiten, Immobilienvermietung, Großhandel und Kleinhandel, Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG, Personalvermittlung sowie Erbringen von Personaldienstleistungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Fulda hat am 22.01.2026 im Antragsverfahren über das Vermögen der FPE GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Stefan Strasky, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger wird gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zugleich werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt und bereits eingeleitete Maßnahmen einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Stefanie Barth bestellt. Diese ist beauftragt, das Vermögen zu sichern, das Unternehmen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortzuführen, sofern das Gericht einer Stilllegung nicht zustimmt, und als Sachverständige zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt, die freie Vermögensmasse ausreicht und welche Aussichten für eine Fortführung bestehen. Der Schuldnerin wird aufgegeben, sich unverzüglich mit der vorläufigen Insolvenzverwalterin in Verbindung zu setzen und ihr ein vollständiges Vermögensverzeichnis sowie Verzeichnisse der Gläubiger und Schuldner vorzulegen. Die Richtigkeit dieser Angaben ist auf Verlangen an Eides statt zu versichern. Die Anordnung erfolgt von Amts wegen, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage zu verhindern.

Originalbekanntmachung

22.01.2026

Amtsgericht Fulda 22.01.2026 Insolvenzgericht 91 IN 133/25 B e s c h l u s s In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FPE GmbH, Bahnhofstraße 26, 36037 Fulda (AG Fulda, HRB 8303), vertreten durch: Stefan Strasky, Brauhausstraße 12, 36043 Fulda, (Geschäftsführer), - Antragstellerin - wird gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 22.01.2026 um 10:00 Uhr angeordnet: 1. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. 2. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Stefanie Barth, -HGW-Rechtsanwälte-, Lindenstraße 22, 36037 Fulda, Tel.: 0661 679 253 96, Fax: 0661 679 264 47, E-Mail: barth@hgw.de bestellt. 3. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. 4. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 ...

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