Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Garten und Hof Erdbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Dietershaner Straße 7a, 36039 Fulda
Handelsregister
Fulda, HRB 7787
EUID
DEM1301.HRB7787
Insolvenzgericht
Gericht
Fulda
Aktenzeichen
92 IN 80/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Lieser Rechtsanwälte
Person
Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser
Adresse
Bismarckstraße 14, 35037 Marburg
Telefon
06421 3505010
E-Mail
marburg@lieser-rechtsanwaelte.de
Fax
06421 3505011
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist Garten- und Landschaftsbau, die Durchführung von Erdarbeiten, Erdbewegungen, Abbrucharbeiten, sowie sämtliche hiermit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 16.10.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Garten und Hof Erdbau GmbH eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser bestellt worden. Für die Prüfung der angemeldeten Forderungen ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Die ursprüngliche Frist zur Erklärung etwaiger Widersprüche gegen angemeldete Forderungen endete am 22.01.2026. Diese Frist ist durch Beschluss bis zum 27.04.2026 verlängert worden. Das Amtsgericht Fulda hat den Beschluss am 26.01.2026 erlassen.
Originalbekanntmachung
04.07.2025
92 IN 80/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Garten und Hof Erdbau GmbH, Dietershaner Str. 7a, 36039 Fulda (AG Fulda, HRB 7787), vertr. d.: Alexander Singer, (Geschäftsführer), ist am 04.07.2025 um 10.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, Bismarckstraße 14, 35037 Marburg, Telefon: 06421/3505010, Telefax: 06421/3505011, marburg@lieser-rechtsanwaelte.de, bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die...
92 IN 80/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Garten und Hof Erdbau GmbH, Dietershaner Str. 7a, 36039 Fulda (AG Fulda, HRB 7787), vertr. d.: Alexander Singer, (Geschäftsführer), ist am 04.07.2025 um 10.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, Bismarckstraße 14, 35037 Marburg, Telefon: 06421/3505010, Telefax: 06421/3505011, marburg@lieser-rechtsanwaelte.de, bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Fulda, 04.07.2025
Originalbekanntmachung
11.02.2026
Geschäfts-Nr.: 92 IN 80/25
Am 16.10.2025 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Garten und Hof Erdbau GmbH, Dietershaner Str. 7a, 36039 Fulda (AG Fulda, HRB 7787), vertr. d.: Alexander Singer, (Geschäftsführer),. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, Lieser Rechtsanwälte, Bismarckstraße 14, 35037 Marburg, Tel.: 06421 3505010, Fax: 06421 3505011, E-Mail: marburg@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Frist zur Erklärung etwaiger Widersprüche gegen angemeldete Forderungen ist bestimmt worden bis zum 22.01.2026. Die Frist ist mit Beschluss bis zum 27.04.2026 verlängert worden. Im Übrigen ist der Beschluss vom 16.10.2025 zu beachten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Sofern diese Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Not...
Geschäfts-Nr.: 92 IN 80/25
Am 16.10.2025 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Garten und Hof Erdbau GmbH, Dietershaner Str. 7a, 36039 Fulda (AG Fulda, HRB 7787), vertr. d.: Alexander Singer, (Geschäftsführer),. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, Lieser Rechtsanwälte, Bismarckstraße 14, 35037 Marburg, Tel.: 06421 3505010, Fax: 06421 3505011, E-Mail: marburg@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Frist zur Erklärung etwaiger Widersprüche gegen angemeldete Forderungen ist bestimmt worden bis zum 22.01.2026. Die Frist ist mit Beschluss bis zum 27.04.2026 verlängert worden. Im Übrigen ist der Beschluss vom 16.10.2025 zu beachten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Sofern diese Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o.g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o.g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Einlegung kann auch mittels elektronischen Dokuments erfolgen. Informationen zu den weiteren Voraussetzungen zur Signatur und Übermittlung sind auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) im Themenbereich zur elektronischen Kommunikation zu finden. Eine Einlegung per einfacher EMail ist unzulässig. Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse sind zur Einlegung mittels elektronischen Dokuments verpflichtet.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Fulda, 26.01.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.