Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 8920

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Kebasa GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Frankfurter Straße 62, 36043 Fulda
Handelsregister
Fulda, HRB 8920
EUID
DEM1301.HRB8920

Insolvenzgericht

Gericht
Fulda
Aktenzeichen
92 IN 146/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung Fulda GbR
Person
Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff
Adresse
Agnes-Huenninger-Str. 2-4, 36041 Fulda
Telefon
06 61 / 29 28 95-0
E-Mail
fulda@floether-wissing.de
Fax
06 61 / 29 28 95-18

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung, der Handel und der Vertrieb von Outdoor-, Sport- und Freizeitartikeln. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich daran zu beteiligen oder deren Geschäftsführung zu übernehmen sowie Zweigniederlassungen zu errichten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kebasa GmbH in Fulda ist am 01.03.2026 eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung war am 23.12.2025 eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff bestellt worden. Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet; die Verbindlichkeiten betragen ca. 502.398 €, während das freie Vermögen 145.797 € beträgt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 20.03.2026 anzumelden. Ein Berichtstermin mit Gläubigerversammlung ist für den 24.03.2026 angesetzt. Zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren angeordnet, wobei die Frist zur Erklärung von Widersprüchen bis zum 19.05.2026 läuft. Am 06.01.2026 waren bereits vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter die vorläufige Verwaltung des Vermögens und die Anordnung eines Verbots über Verfügungen ohne Zustimmung des vorläufigen Verwalters. Später, am 03.03.2026, hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Originalbekanntmachung

06.01.2026

Amtsgericht Fulda 06.01.2026 Insolvenzgericht 92 IN 146/25 B e s c h l u s s In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kebasa GmbH Geschäftsführer Roland Brotzmann, Frankfurter Straße 62, 36043 Fulda, - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Raimund Kind, Lindenstraße 4, 36037 Fulda, wird gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am um Uhr beschlossen: 1. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff, Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung Fulda GbR, Agnes-Huenninger-Str. 2-4, D 36041 Fulda, Tel.: 06 61 / 29 28 95-0, Fax: 06 61 / 29 28 95-18, E-Mail: fulda@floether-wissing.de bestellt. 2. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. 3. Der vor...

Originalbekanntmachung

06.01.2026

92 IN 146/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kebasa GmbH Geschäftsführer Roland Brotzmann, Frankfurter Straße 62, 36043 Fulda (AG Fulda, HRB 8920), ist der Beschluss vom 06.01.2026 berichtigt worden. Statt "...wird gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am um Uhr beschlossen:" muss es richtig heißen: "...wird gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 06.01.2026 um 14:00 Uhr beschlossen:" Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der...

Originalbekanntmachung

02.03.2026

Amtsgericht Fulda 01.03.2026 Insolvenzgericht 92 IN 146/25 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kebasa GmbH Geschäftsführer Roland Brotzmann, Frankfurter Straße 62, 36043 Fulda (AG Fulda, HRB 8920), Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Raimund Kind, Lindenstraße 4, 36037 Fulda, wird heute, am 01.03.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren aufgrund des am 23.12.2025 eingegangenen Antrags gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. Insolvenzordnung (InsO) eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff, Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung Fulda GbR, Agnes-Huenninger-Str. 2-4, D 36041 Fulda, Tel.: 06 61 / 29 28 95-0, Fax: 06 61 / 29 28 95-18, E-Mail: fulda@floether-wissing.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen...

Originalbekanntmachung

03.03.2026

Aktenzeichen: 92 IN 146/25 In dem Insolvenzverfahren Kebasa GmbH, Frankfurter Straße 62, 36043 Fulda (AG Fulda, HRB 8920), vertr. d.: 1. Roland Brotzmann, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Fulda, 03.03.2026

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