Schlussverteilung Hessen HRB 6153

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

MUTAVI-Solutions GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
In der Eller 1, 36119 Neuhof
Handelsregister
Fulda, HRB 6153
EUID
DEM1301.HRB6153

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 200/20 M-17-6
Phase
Schlussverteilung

Gegenstand des Unternehmens

Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Internet, Web-Design, Web-Entwicklung, Web-Hosting, Online- Marketing, E-Mail-Marketing, E-Commerce, Suchmaschinenoptimierung, Printdesign, Logoentwicklung, Markenentwicklung, Public Relations sowie die Gesamtheit von Maßnahmen und Methoden zur Unterstützung von Geschäftsprozessen zur bestmöglichen Effizienz, Qualität und Wirtschaftlichkeit der jeweiligen IT-Organisation.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MUTAVI-Solutions GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Zustimmung zur Schlussverteilung erhalten, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist. Ein Massebestand in Höhe von 156.239,50 EUR steht zur Verteilung an festgestellten Forderungen in Höhe von 302.109,51 EUR zur Verfügung. Die maßgebliche Masse beträgt 391.281,01 EUR. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt, wobei eine Erhöhung der Regelvergütung um 30,00 % aufgrund von Mehrarbeit bei der Sanierung und Bearbeitung von Arbeitnehmerbelangen sowie dem Schwierigkeitsgrad des Verfahrens gerechtfertigt wurde. Gläubigern steht es bis zum 21.07.2025 offen, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung beim Insolvenzgericht einzureichen. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus. Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen mit der befristeten Erinnerung angefochten werden.

Originalbekanntmachung

23.05.2025

Amtsgericht Frankfurt am Main 23.05.2025 - Insolvenzgericht - 810 IN 200/20 M-17-6 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren MUTAVI-Solutions GmbH In der Eller 1 36119 Neuhof (AG Fulda, HRB 6153) werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung: EUR Auslagenpauschale: EUR Summe: EUR Gründe: Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 320.227,01 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von . Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der ar...

Originalbekanntmachung

02.06.2025

810 IN 200/20 M-17-6 In dem Insolvenzverfahren MUTAVI-Solutions GmbH, In der Eller 1, 36119 Neuhof (AG Fulda, HRB 6153), vertreten durch: 1. Johannes Henkel, (Geschäftsführer), 2. Claudio Passerini, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO). Von den Gläubigern können bis zum 21.07.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie i...

Originalbekanntmachung

02.06.2025

810 IN 200/20 M-17-6: In dem Insolvenzverfahren MUTAVI-Solutions GmbH, In der Eller 1, 36119 Neuhof (AG Fulda, HRB 6153), vertr. d.: 1. Johannes Henkel, (Geschäftsführer), 2. Claudio Passerini, (Geschäftsführer), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung EUR XXX Auslagen EUR XXX Zustellungsauslagen EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Aus der maßgeblichen Masse von EUR 391.281,01 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich der übertragenen Sanierung (20%) und der Bearbeitung der Arbeitnehmerbelange (10%) geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 30,00% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt. Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7...

Originalbekanntmachung

06.06.2025

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. MUTAVI-Solutions GmbH steht ein Massebestand in Höhe von € 156.239,50 zur Verteilung an festgestellten Forderungen in Höhe von € 302.109,51 zur Verfügung. Das Gericht hat die Zustimmung erteilt. Amtsgericht Frankfurt Insolvenzgericht

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.