Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 5265

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Reifen Krieg GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof
Handelsregister
Fulda, HRB 5265
EUID
DEM1301.HRB5265

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 167/20 K-6-1
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Claudio Passerini
Adresse
Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben des Groß- und Einzelhandels mit Autozubehör und Reifen sowie das Anbieten von Serviceleistungen betreffend Kraftfahrzeuge durch die Gesellschaft selbst oder durch direkte oder indirekte Tochterunternehmen. Gegenstand des Unternehmens ist es weiterhin, im In- und Ausland Rechte und Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben, zu halten, zu veräußern und zu verwalten sowie andere Vermögensgegenstände zu erwerben, zu halten, zu veräußern und zu verwalten und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere solche der Konzernfinanzierung, zu tätigen. Wenn die Gesellschaft ein anderes Unternehmen übernimmt und/oder sich an einem anderen Unternehmen beteiligt, darf der Zweck der Gesellschaft insbesondere das unmittelbare Eingreifen in die Verwaltung der Unternehmen, an denen eine Beteiligung besteht, umfassen. Diese Eingriffe erfolgen durch unternehmerische Leistungen, z.B. durch das entgeltiche Erbringen von administrativen, finanziellen, kaufmännischen und technischen Dienstleistungen an das jeweilige Unternehmen. Die Gesellschaft kann alle nicht erlaubnispflichtigen Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Unternehmen zu gründen sowie Zweigniederlassungen zu errichtigen und alle Handlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar oder mittelbar förderlich sind.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren gegen die Reifen Krieg GmbH ist anhängig. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Frankfurt am Main. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Claudio Passerini vertreten. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Beschlüsse des Insolvenzgerichts ergangen. Am 02.02.2024 wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Später, am 24.06.2025, wurden für den Insolvenzverwalter die Kosten einer zusätzlichen Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung als besondere Auslagen für den Zeitraum 2024-2025 festgesetzt. Am 18.02.2026 erfolgte eine erneute Festsetzung dieser Haftpflichtversicherungskosten für den Zeitraum 2026-2027. Die Entscheidungen sind jeweils mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen, die eine sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen vorsieht. Es liegen keine Informationen über die Eröffnung des Hauptverfahrens, Forderungsanmeldungen oder einen Schlusstermin vor, die auf ein abgeschlossenes Stadium hindeuten. Das Verfahren befindet sich somit in einer fortlaufenden Phase der Verwaltung und Kostenfestsetzung.

Originalbekanntmachung

06.02.2024

810 IN 167/20 K-6-1 In dem Insolvenzverfahren Reifen Krieg GmbH, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof (AG Fulda, HRB 5265), vertreten durch: Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano (Italien), ITALIEN, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung: EUR XXX Auslagenpauschale: EUR XXX Umsatzsteuer: EUR XXX Summe: EUR XXX Gründe: Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die ...

Originalbekanntmachung

24.06.2025

Amtsgericht Frankfurt am Main 24.06.2025 - Insolvenzgericht - 810 IN 167/20 K-6-1 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren Reifen Krieg GmbH, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof (AG Fulda, HRB 5265), vertreten durch: Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano (Italien), ITALIEN, (Geschäftsführer), werden für den Insolvenzverwalter die Kosten einer angemessenen zusätzlichen Vermögensschadens-Haftpflicht nach § 4 Abs.3 Satz 2 InsVV als besondere Auslagen brutto festgesetzt: -Versicherung des Gläubigerausschusses für 2024-2025: XXX EUR -Versicherung des Insolvenzverwalters für 2024-2025: XXX EUR Insgesamt: XXX EUR Gründe: Handelt es sich um ein Verfahren mit besonderen Haftungsrisiken, die über die normalen Haftungsrisiken hinausgehen, so sind diese Kosten einer speziellen, verfahrensbezogenen Zusatzversicherung als besondere Auslagen nach § 4 Abs 3 Satz 2 InsVV erstattungsfähig (BGH 6.5.2004 - IX ZR 48/03 Z 159, 104 = NZI 2004, 435; BGH 13.1.1982 - IVa ZR 162/80 ZIP 1982, 326; ...

Originalbekanntmachung

18.02.2026

Amtsgericht Frankfurt am Main 18.02.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 167/20 K-6-1 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren Reifen Krieg GmbH, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof (AG Fulda, HRB 5265), vertreten durch: Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano (Italien), ITALIEN, (Geschäftsführer), werden für den Insolvenzverwalter die Kosten einer angemessenen zusätzlichen Vermögensschadens-Haftpflicht nach § 4 Abs.3 Satz 2 InsVV als besondere Auslagen brutto festgesetzt: -Versicherung des Gläubigerausschusses für 2026-2027: XXX EUR -Versicherung des Insolvenzverwalters für 2026-2027: XXX EUR Insgesamt: XXX EUR Gründe: Handelt es sich um ein Verfahren mit besonderen Haftungsrisiken, die über die normalen Haftungsrisiken hinausgehen, so sind diese Kosten einer speziellen, verfahrensbezogenen Zusatzversicherung als besondere Auslagen nach § 4 Abs 3 Satz 2 InsVV erstattungsfähig (BGH 6.5.2004 - IX ZR 48/03 Z 159, 104 = NZI 2004, 435; BGH 13.1.1982 - IVa ZR 162/80 ZIP 1982, 326; ...

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