Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
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Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben des Groß- und Einzelhandels mit Autozubehör und Reifen sowie das Anbieten von Serviceleistungen betreffend Kraftfahrzeuge durch die Gesellschaft selbst oder durch direkte oder indirekte Tochterunternehmen. Gegenstand des Unternehmens ist es weiterhin, im In- und Ausland Rechte und Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben, zu halten, zu veräußern und zu verwalten sowie andere Vermögensgegenstände zu erwerben, zu halten, zu veräußern und zu verwalten und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere solche der Konzernfinanzierung, zu tätigen. Wenn die Gesellschaft ein anderes Unternehmen übernimmt und/oder sich an einem anderen Unternehmen beteiligt, darf der Zweck der Gesellschaft insbesondere das unmittelbare Eingreifen in die Verwaltung der Unternehmen, an denen eine Beteiligung besteht, umfassen. Diese Eingriffe erfolgen durch unternehmerische Leistungen, z.B. durch das entgeltiche Erbringen von administrativen, finanziellen, kaufmännischen und technischen Dienstleistungen an das jeweilige Unternehmen. Die Gesellschaft kann alle nicht erlaubnispflichtigen Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Unternehmen zu gründen sowie Zweigniederlassungen zu errichtigen und alle Handlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar oder mittelbar förderlich sind.
Das Insolvenzverfahren gegen die Reifen Krieg GmbH ist anhängig. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Frankfurt am Main. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Claudio Passerini vertreten. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Beschlüsse des Insolvenzgerichts ergangen. Am 02.02.2024 wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Später, am 24.06.2025, wurden für den Insolvenzverwalter die Kosten einer zusätzlichen Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung als besondere Auslagen für den Zeitraum 2024-2025 festgesetzt. Am 18.02.2026 erfolgte eine erneute Festsetzung dieser Haftpflichtversicherungskosten für den Zeitraum 2026-2027. Die Entscheidungen sind jeweils mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen, die eine sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen vorsieht. Es liegen keine Informationen über die Eröffnung des Hauptverfahrens, Forderungsanmeldungen oder einen Schlusstermin vor, die auf ein abgeschlossenes Stadium hindeuten. Das Verfahren befindet sich somit in einer fortlaufenden Phase der Verwaltung und Kostenfestsetzung.
Originalbekanntmachung
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