Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WEST-RU Engineering GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Unter den Eichen 11, 15712 Königs Wusterhausen
Handelsregister
Fulda, HRB 7078
EUID
DEM1301.HRB7078
Insolvenzgericht
Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 255/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Oliver Sietz
Adresse
Rankestraße 33, 10789 Berlin
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind Dienstleistungen im Bereich automatischer Fertigung und Konstruktion, sowie artverandte Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEST-RU Engineering GmbH ist am 23.01.2024 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Sietz ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.03.2024 beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.03.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag ist der 11.04.2024. Bis zu diesem Tag müssen schriftliche Widersprüche gegen Forderungen oder Anträge zur Beschlussfassung beim Insolvenzgericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig.
Originalbekanntmachung
30.01.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen WEST-RU Engineering GmbH, Unter den Eichen 11, 15712 Königs Wusterhausen, wurde am 23.01.2024, um 14:33 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Oliver Sietz, Rankestraße 33, 10789 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.3.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiem-straße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Donnerstag, 11. April 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag od...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen WEST-RU Engineering GmbH, Unter den Eichen 11, 15712 Königs Wusterhausen, wurde am 23.01.2024, um 14:33 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Oliver Sietz, Rankestraße 33, 10789 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.3.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiem-straße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Donnerstag, 11. April 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 26. Januar 2024, Az.: 63 IN 255/23
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