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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BB-ENTERTAINIA GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 08.07.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der Beschluss wurde am 09.04.2026 vom Amtsgericht Bad Hersfeld verkündet.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
11 IN 42/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BB-ENTERTAINIA GmbH, Rathausstraße 7, 36179 Bebra (AG Bad Hersfeld, HRB 2972), vertr. d.: Matthias Bähr, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 01.08.2028 berichtigt worden. Hinsichtlich der Anordnung des Berichtstermins muss es statt 00:00 Uhr richtig heißen: Freitag, 26.09.2025, 10:00 Uhr. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird. Amtsgericht Bad Hersfeld, 01.08.2025
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
11 IN 42/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BB-ENTERTAINIA GmbH, Rathausstraße 7, 36179 Bebra (AG Bad Hersfeld, HRB 2972), vertr. d.: Matthias Bähr, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 01.08.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Bad Hersfeld, 04.08.2025
Originalbekanntmachung
11 IN 42/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BB-ENTERTAINIA GmbH, Rathausstraße 7, 36179 Bebra (AG Bad Hersfeld, HRB 2972), vertr. d.: Matthias Bähr, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.07.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Bad Hersfeld, 09.04.2026
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