Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 3026

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Bike Store Friedewald GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Im Rötchen 4, 36289 Friedewald
Handelsregister
Bad Hersfeld, HRB 3026
EUID
DEM1305.HRB3026

Insolvenzgericht

Gericht
Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 106/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Linsenbarth
Adresse
Goethestraße 21, 99817 Eisenach
Telefon
03691-787 85-50
E-Mail
eisenach@diligens-rechtsanwaelte.de
Fax
03691-787 85-49

Gegenstand des Unternehmens

Der Einkauf und Verkauf von Fahrrädern, motorisierten Fahrzeugen, Ersatzteilen, Zubehör und Sportbekleidung sowie Reparaturwerkstatt und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Am 18.12.2025 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Bike Store Friedewald GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Linsenbarth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.03.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Am 02.03.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 30.03.2026 anzumelden. Der Berichts- und Prüfungstermin ist für den 20.04.2026 angesetzt.

Originalbekanntmachung

18.12.2025

11 IN 106/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bike Store Friedewald GmbH, Im Rötchen 4, 36289 Friedewald (AG Bad Hersfeld, HRB 3026), vertr. d.: 1. Daniel Kramer, Im Sommersgarten 3A, 36289 Friedewald, (Geschäftsführer), ist am 18.12.2025 um 15:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Linsenbarth, Goethestraße 21, 99817 Eisenach, Tel.: 03691-787 85-50, Fax: 03691-787 85-49, E-Mail: eisenach@diligens-rechtsanwaelte.de bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/...

Originalbekanntmachung

02.03.2026

11 IN 106/25 : Über das Vermögen der Bike Store Friedewald GmbH, Im Rötchen 4, 36289 Friedewald (AG Bad Hersfeld, HRB 3026), vertr. d.: Daniel Kramer, Im Sommersgarten 3A, 36289 Friedewald, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2026 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Linsenbarth, Goethestraße 21, 99817 Eisenach, Tel.: 03691-787 85-50, Fax: 03691-787 85-49, E-Mail: eisenach@diligens-rechtsanwaelte.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.03.2026 schriftlich oder auf dem nach § 174 Abs. 4 S. 1 InsO eröffneten elektronischen Weg anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesichert...

Originalbekanntmachung

02.03.2026

11 IN 106/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bike Store Friedewald GmbH, Im Rötchen 4, 36289 Friedewald (AG Bad Hersfeld, HRB 3026), vertr. d.: Daniel Kramer, Im Sommersgarten 3A, 36289 Friedewald, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Bad Hersfeld, 02.03.2026

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