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Dachdeckerei, Bauklempnerei und der Gerüstbau.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdeckerbetrieb Thomas Stein GmbH ist eröffnet. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Bad Hersfeld. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Als Stichtag für diese Prüfung wurde der 20.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der vollständige Beschluss ist ebenfalls in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Originalbekanntmachung
11 IN 49/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdeckerbetrieb Thomas Stein GmbH, Gutenbergstraße 31, 36217 Ronshausen (AG Bad Hersfeld, HRB 1523), vertr. d.: Manuel Mohr, Hausbornweg 8, 36199 Rotenburg a. d. Fulda, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Bad Hersfeld, 09.03.2026
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