Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
kianofill GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Raßdorfer Straße 11, 36208 Wildeck
Handelsregister
Bad Hersfeld, HRB 3065
EUID
DEM1305.HRB3065
Insolvenzgericht
Gericht
Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 93/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Kai Dellit
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen im B2B und B2C Versandhandel, insbesondere die Erbringung von Produktions-, Konfektionierungs- und Logistikdienstleistungen jeglicher Art, soweit für diese keine gesetzliche Genehmigung erforderlich ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der kianofill GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Tobias Rimbach, wird vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld behandelt. Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens (Aktenzeichen 11 IN 93/25) wurde die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Kai Dellit, festgesetzt. Die Berechnungsmasse beträgt 139.200,00 EUR, woraus sich eine Bruchteilsvergütung von 25 % ergibt. Zusätzlich wurden Zustellungskosten in Höhe von 105,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer anerkannt. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält die Erlaubnis, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Parallel dazu wurden im Vorfeld angeordnete Sicherungsmaßnahmen sowie die vorläufige Verwaltung aufgehoben. Die Sicherungsmaßnahmen sind am 14.01.2026 aufgehoben worden, die vorläufige Verwaltung am 15.01.2026. Die Festsetzung der Vergütung ist am 05.02.2026 bekannt gemacht worden.
Originalbekanntmachung
15.01.2026
11 IN 85/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der kianofill GmbH, Raßdorfer Straße 11, 36208 Wildeck (AG Bad Hersfeld, HRB 3065), vertr. d.: Tobias Rimbach, (Geschäftsführer), wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Hersfeld vom 15.12.2025 die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 10.12.2025 aufgehoben.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 15.01.2026
Originalbekanntmachung
15.01.2026
11 IN 93/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der kianofill GmbH, Raßdorfer Straße 11, 36208 Wildeck (AG Bad Hersfeld, HRB 3065), vertr. d.: Tobias Rimbach, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 02.12.2025 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 14.01.2026 aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 14.01.2026
Originalbekanntmachung
12.02.2026
11 IN 93/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der kianofill GmbH, Raßdorfer Straße 11, 36208 Wildeck (AG Bad Hersfeld, HRB 3065), vertr. d.: Tobias Rimbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Kai Dellit festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Hersfeld eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um -5 % herabgesetzt zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz v...
11 IN 93/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der kianofill GmbH, Raßdorfer Straße 11, 36208 Wildeck (AG Bad Hersfeld, HRB 3065), vertr. d.: Tobias Rimbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Kai Dellit festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Hersfeld eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um -5 % herabgesetzt zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.01.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 139.200,00 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 105,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 30 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 05.02.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.