Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Internationaler und nationaler gewerblicher Güterkraftverkehr einschließlich Transporte unter 3,5 t zulässigen Gesamtgewicht, Kurierfahrten und Sonderfahrten, Agentur- und Dienstleistungsgeschäfte im Bereich Transport, Speditionstätigkeit, Import-Export, An- und Verkauf von Maschinen, insbesondere Bau-und motorbetriebene Maschinen sowie Ersatzteilen für diese. Vermittlungsgeschäfte, soweit diese gesetzlich zulässig sind. Handel und damit zusammenhängender Service und beratende Tätigkeit soweit sich diese auf das vorgenannte Tätigkeitsgebiet beziehen. Vermietung von Baumaschinen und Werkzeugen und damit verbundene Tätigkeiten wie Erdbewegungsarbeiten, Garten- und Landschaftsbau, Maschinenführung, Metallbau inkl. Schlosser- und Lackierarbeiten in eigener Werkstatt als Hilfs- /Nebentätigkeit, Baustoff- und Fliesenhandel inkl. Fliesenlegearbeiten, Betonsteinherstellung, Lehmbau, Innenausbau, Trocken- und Akustikbau, Regiearbeiten mit Vermittlung von Aufträgen, Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regalen), Bauhilfsarbeiten, Arbeiten rund ums Haus, Bodenlege-, Gebäudereinigungs-, Trocknungs- und Sanierungsarbeiten, Wasser- und Feuerschadenbeseitigung. Projektierung, Planung, Handel und Realisierung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge inkl. Netzanbindung mit den dazugehörenden Batterie- Pufferspeichern und Transformatoren, PV-Anlagen und Energiemanagementsystem.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMNIPORT GmbH ist anhängig. Am 24.06.2025 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wobei Verfügungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Linsenbarth bestellt worden. Am 06.02.2026 ist den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag gegeben worden. Am 16.04.2026 sind die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Die Festsetzung erfolgt auszugsweise, da die Veröffentlichung der vollen Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht angeordnet ist. Die Berechnungsmasse beträgt 77.471,82 EUR. Am 22.04.2026 ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 30.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor diesem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
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11 IN 51/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMNIPORT GmbH, In den Giesen 19, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRB 2120), vertr. d.: Gregor Grimm, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 11.08.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Bad Hersfeld, 13.08.2025
Originalbekanntmachung
11 IN 51/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMNIPORT GmbH, In den Giesen 19, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRB 2120), vertr. d.: Gregor Grimm, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Bad Hersfeld, 06.02.2026
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
11 IN 51/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMNIPORT GmbH, In den Giesen 19, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRB 2120), vertr. d.: Gregor Grimm, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Bad Hersfeld, 22.04.2026
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