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Erwerben und Verwalten von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und deren Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der perfect electro GmbH & Co. KG.
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der perfect electro Verwaltungs GmbH, vertreten durch Stefan Gringmann und Jörg Zeller, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden. Das Verfahren ist damit im Antragsverfahren beendet, ohne dass eine Eröffnung stattgefunden hat. Die Abweisung erfolgte gemäß § 26 Abs. 1 InsO. Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat diese Entscheidung am 18.02.2026 bekannt gegeben.
Originalbekanntmachung
11 IN 101/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der perfect electro Verwaltungs GmbH, Berliner Straße 1, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRB 2217), vertr. d.: 1. Stefan Gringmann, Ligusterweg 3, 36251 Bad Hersfeld, (Geschäftsführer), 2. Jörg Zeller, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Bad Hersfeld, 18.02.2026
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