Schlussverteilung Hessen HRB 1134

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Stein Wohnhaus GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Im Rosental 6, 36214 Nentershausen
Handelsregister
Bad Hersfeld, HRB 1134
EUID
DEM1305.HRB1134

Insolvenzgericht

Gericht
Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 71/13
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Kai Dellit
Adresse
Maximilian-Welsch-Straße 2, 99084 Erfurt
Telefon
0361-6013140
E-Mail
dellit@hww.eu
Fax
0361-60131430

Gegenstand des Unternehmens

Planung und Erstellung von schlüsselfertigen Wohnhäusern und Rohbauten durch Einschaltung von Subunternehmen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stein Wohnhaus GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Kai Dellit, ist bestellt. Am 17.03.2026 und am 05.05.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen. Mit Beschluss vom 11.05.2026 hat das Amtsgericht Bad Hersfeld die Vergütung und Auslagen festgesetzt. Der verfügbare Massebestand beträgt 619,46 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 104.568,54 EUR zu berücksichtigen. Das schriftliche Verfahren wird angeordnet. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 01.07.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis sowie Stellungnahmen zum Vergütungsantrag bei Gericht eingehen. Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen angefochten werden.

Originalbekanntmachung

05.05.2026

11 IN 71/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stein Wohnhaus GmbH, Rosental 6, 36214 Nentershausen (AG Bad Hersfeld, HRB 1134), vertr. d.: Reiner Stein, Barbarastraße 9, 36214 Nentershausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO). Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 01.07.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis c) Stellungnahmen zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudens...

Originalbekanntmachung

05.05.2026

11 IN 71/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stein Wohnhaus GmbH, Rosental 6, 36214 Nentershausen (AG Bad Hersfeld, HRB 1134), vertr. d.: Reiner Stein, Barbarastraße 9, 36214 Nentershausen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Hersfeld zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Kai Dellit, Maximilian-Welsch-Straße 2, 99084 Erfurt, Tel.: 0361-6013140, Fax: 0361-60131430, E-Mail: dellit@hww.eu hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt: Der verfügbare Massebestand beträgt 619,46 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 104.568,54 EUR zu berücksichtigen. Amtsgericht Bad Hersfeld, 04.05.2026

Originalbekanntmachung

13.05.2026

11 IN 71/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stein Wohnhaus GmbH, Rosental 6, 36214 Nentershausen (AG Bad Hersfeld, HRB 1134), vertr. d.: Reiner Stein, Barbarastraße 9, 36214 Nentershausen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Kai Dellit festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Hersfeld eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: xxxx EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 11 InsVV a.F. xxxx EUR um xx % erhöht zuzüglich xxxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % xxxx EUR Auslagen zuzüglich xxxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % xxxx EUR abzüglich bereits festgesetzte Vergütung xxxx EUR Gesamtbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgese...

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