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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TKA Logistik Germany GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Björn-Till Till ist bestellt. Am 05.02.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Bis zum 28.04.2026 müssen Widersprüche gegen nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 28.04.2026 bestimmt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Bis zum 18.05.2026 müssen Einwendungen der Insolvenzgläubiger und Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse sowie gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.900,00 EUR geleistet wird.
Originalbekanntmachung
11 IN 14/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TKA Logistik Germany GmbH, Weyerswiesenstraße 13, 36286 Neuenstein (AG Bad Hersfeld, HRB 3209), vertr. d.: Markus Gütler, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 05.02.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Bad Hersfeld, 09.02.2026
Originalbekanntmachung
11 IN 14/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TKA Logistik Germany GmbH, Weyerswiesenstraße 13, 36286 Neuenstein (AG Bad Hersfeld, HRB 3209), vertr. d.: Markus Gütler, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 18.05.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.900,00 EUR geleistet wird. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Bad Hersfeld, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
11 IN 14/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TKA Logistik Germany GmbH, Weyerswiesenstraße 13, 36286 Neuenstein (AG Bad Hersfeld, HRB 3209), vertr. d.: Markus Gütler, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Bad Hersfeld, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
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