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Insolvenzprofil
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Der Betrieb einer Bäckerei und Konditorei sowie der Handel mit den in der Bäckerei und Konditorei hergestellten Waren, Süßigkeiten, Pralinen, Speiseeis, Kaffee, diverse Kaffeeröstereien sowie der Vertrieb von Handelswaren und artverwandten Produkten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei Steinmüller GmbH ist beim Amtsgericht Gießen anhängig. Für nachträglich angemeldete Forderungen wurden Prüfungstermine im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 13.12.2023, die Frist zur Einreichung von Widerschriften endete am 13.02.2024. Eine weitere Anordnung betrifft Forderungen, die bis zum 24.05.2024 nachträglich angemeldet wurden; die Widerspruchsfrist hierfür endete am 26.06.2024. Eine dritte Anordnung bezieht sich auf Forderungen, die bis zum 13.05.2026 nachträglich angemeldet wurden; die Widerspruchsfrist endet am 10.06.2026. Das Verfahren befindet sich somit in der Phase der Forderungsprüfung und -anmeldung für Nachtragsforderungen.
Originalbekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 27/23 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei Steinmüller GmbH, An der Pfarrwiese 3, 35428 Langgöns (AG Gießen , HRB 8228), vertreten durch: Markus Habla, Dillstraße 1, 35625 Hüttenberg, (Geschäftsführer), wird für die bis zum 13.12.2023 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 13.02.2024 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen. Amtsgericht Gießen, 13.12.2023
Originalbekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 27/23 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei Steinmüller GmbH, An der Pfarrwiese 3, 35428 Langgöns (AG Gießen , HRB 8228), vertreten durch: Markus Habla, Dillstraße 1, 35625 Hüttenberg, (Geschäftsführer), wird für die bis zum 24.05.2024 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 26.06.2024 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen. Amtsgericht Gießen, 24.05.2024
Originalbekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 27/23 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei Steinmüller GmbH, An der Pfarrwiese 3, 35428 Langgöns (AG Gießen , HRB 8228), vertreten durch: Markus Habla, Dillstraße 1, 35625 Hüttenberg, (Geschäftsführer), wird für die bis zum 22.05.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 18.06.2025 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen. Amtsgericht Gießen, 22.05.2025
Originalbekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 27/23 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei Steinmüller GmbH, An der Pfarrwiese 3, 35428 Langgöns (AG Gießen , HRB 8228), vertreten durch: Markus Habla, Dillstraße 1, 35625 Hüttenberg, (Geschäftsführer), wird für die bis zum 13.05.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 10.06.2026 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen. Amtsgericht Gießen, 13.05.2026
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