Das Amtsgericht Gießen hat am 27.03.2026 um 14:35 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Strohhutbande GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Aleksandr Michalaki, eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach aus Gießen bestellt worden. Das Verfahren wird gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 InsO schriftlich durchgeführt. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 27.05.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind gegenüber dem Verwalter mitzuteilen. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist auf den 17.06.2026 festgelegt. Bis zu diesem Termin müssen Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie diverse Anträge, wie die Wahl eines anderen Verwalters oder die Beantragung der Eigenverwaltung, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Die Insolvenztabelle wird nach gesetzlichen Fristen zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
30.03.2026
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 44/26 :
Über das Vermögen der
Die Strohhutbande GmbH, Auf dem Stück 4, 36341 Lauterbach (Hessen) (AG Gießen , HRB 11309), vertr. d.: Aleksandr Michalaki, (Geschäftsführer),
ist am 27.03.2026 um 14:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: insolvenzverwaltung@mtjz.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 27.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 17.06.2026. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende ...
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 44/26 :
Über das Vermögen der
Die Strohhutbande GmbH, Auf dem Stück 4, 36341 Lauterbach (Hessen) (AG Gießen , HRB 11309), vertr. d.: Aleksandr Michalaki, (Geschäftsführer),
ist am 27.03.2026 um 14:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: insolvenzverwaltung@mtjz.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 27.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 17.06.2026. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 30.03.2026
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