Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 1282

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Fahrschule Hoffmann GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Obere Langgasse 17, 35321 Laubach
Handelsregister
Gießen, HRB 1282
EUID
DEM1406.HRB1282

Insolvenzgericht

Gericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 41/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach
Adresse
Lahnstraße 1, 35398 Gießen
Telefon
0641/9829218
E-Mail
giessen@mtjz.de
Fax
0641/9829216

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb einer Fahrschule für Kraftfahrzeuge aller Art.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschule Hoffmann GmbH ist am 13.03.2024 um 16:15 Uhr durch das Amtsgericht Gießen eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 15.05.2024. Der Berichts- und Prüfungstermin ist am 05.06.2024 um 09:30 Uhr angesetzt, in dem die angemeldeten Forderungen geprüft werden sollen. Für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO ist die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Die Frist zur Einreichung von Widersprüchen gegen diese Forderungen endet am 04.07.2025. Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Originalbekanntmachung

14.03.2024

Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 41/24: Über das Vermögen der Fahrschule Hoffmann GmbH, Obere Langgasse 17, 35321 Laubach (AG Gießen, HRB 1282), vertr. d.: Sebastian Braun, Brunnenstr. 7a, 35410 Hungen, (Geschäftsführer), ist am 13.03.2024 um 16:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: giessen@mtjz.de . Insolvenzforderungen sind bis zum 15.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Berichts- und Prüfungstermin am Mittwoch, 05.06.2024, 09:30 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen, in dem die angemeldeten Forderung...

Originalbekanntmachung

02.06.2025

Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 41/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschule Hoffmann GmbH, Obere Langgasse 17, 35321 Laubach (AG Gießen , HRB 1282), vertreten durch: Sebastian Braun, Brunnenstr. 7a, 35410 Hungen, (Geschäftsführer), wird für die bis zum 02.06.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 04.07.2025 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen. Amtsgericht Gießen, 02.06.2025

Originalbekanntmachung

01.06.2026

Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 41/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschule Hoffmann GmbH, Obere Langgasse 17, 35321 Laubach (AG Gießen , HRB 1282), vertreten durch: Sebastian Braun, Brunnenstr. 7a, 35410 Hungen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, wird auf den 29.07.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Anträge hinsichtlich der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Amtsgericht Gießen, 28.05.2026

Originalbekanntmachung

01.06.2026

Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 41/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschule Hoffmann GmbH, Obere Langgasse 17, 35321 Laubach (AG Gießen , HRB 1282), vertreten durch: Sebastian Braun, Brunnenstr. 7a, 35410 Hungen, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: insolvenzverwaltung@mtjz.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt: Der verfügbare Massebestand beträgt 25.153,55 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Die Summe der zu berücksichtigenden festgestellten Insolvenzforderungen beträgt 144.191,88 EUR. Gießen, 28.05.2026

Originalbekanntmachung

01.06.2026

Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 41/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschule Hoffmann GmbH, Obere Langgasse 17, 35321 Laubach (AG Gießen , HRB 1282), vertreten durch: Sebastian Braun, Brunnenstr. 7a, 35410 Hungen, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf: Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: insolvenzverwaltung@mtjz.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Der Beschluss ergeht gemäß dem berichtigten Antrag vom 27.04.2026. G r ü n d e: Der Insolvenzverwalter hat am 17.03.2026 die Festsetzung einer Verwaltervergütung sowie Auslagen in Höhe von insgesamt 23.975,11 EUR (brutto) beantragt. In dem Antrag wurden die Ansprüche ordnungsgemäß ermittelt. Allerdings lag ein Rechenfehler vor, sodass der vom Verwalter geltend gemachte Anspruch geringfügig unter dem tatsächlich bestehen Anspruch lag. Mi...

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