Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GTS Gießener Tief- & Straßenbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Gottlieb-Daimler-Straße 15, 35440 Linden
Handelsregister
Gießen, HRB 11254
EUID
DEM1406.HRB11254
Insolvenzgericht
Gericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 259/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Brinkmann & Partner
Person
Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky
Adresse
Software Center 5b, 35037 Marburg
Telefon
06421-94813-50
E-Mail
marburg@brinkmann-partner.de
Fax
06421-94813-60
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Tiefbauarbeiten sowie die Durchführung von Betonsanierungen und Betonabdichtungen, soweit sämtliche Tätigkeiten nicht genehmigungspflichtig sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Gießen hat am 13.03.2026 um 11:16 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GTS Gießener Tief- & Straßenbau GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky bestellt. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 03.06.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind gegenüber dem Verwalter mitzuteilen. Das Verfahren wird gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 InsO schriftlich durchgeführt. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 12.06.2026. Bis zu diesem Termin sind Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie diverse Anträge, wie die Wahl eines anderen Verwalters oder die Bestimmung zur Hinterlegung der Masse, bei dem Gericht einzureichen. Die Insolvenztabelle wird innerhalb der gesetzlichen Fristen zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
13.03.2026
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 259/25 :
Über das Vermögen der
GTS Gießener Tief- & Straßenbau GmbH, Gottlieb-Daimler-Str. 15, 35440 Linden (AG Gießen , HRB 11254), vertr. d.: Yasin Adigüzel, Schubertstraße 2, 35418 Buseck, (Geschäftsführer),
ist am 13.03.2026 um 11:16 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky, c/o Brinkmann & Partner, Software Center 5b, 35037 Marburg, Tel.: 06421-94813-50, Fax: 06421-94813-60, E-Mail: marburg@brinkmann-partner.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 03.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 12.06.2026. Ein...
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 259/25 :
Über das Vermögen der
GTS Gießener Tief- & Straßenbau GmbH, Gottlieb-Daimler-Str. 15, 35440 Linden (AG Gießen , HRB 11254), vertr. d.: Yasin Adigüzel, Schubertstraße 2, 35418 Buseck, (Geschäftsführer),
ist am 13.03.2026 um 11:16 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky, c/o Brinkmann & Partner, Software Center 5b, 35037 Marburg, Tel.: 06421-94813-50, Fax: 06421-94813-60, E-Mail: marburg@brinkmann-partner.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 03.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 12.06.2026. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 13.03.2026
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