Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Innowelle GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Heidestraße 2, 35625 Hüttenberg
Handelsregister
Gießen, HRB 9202
EUID
DEM1406.HRB9202
Insolvenzgericht
Gericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 41/21
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Holger Käs
Adresse
Braugasse 7, 35390 Gießen
Telefon
0641/48029038
Fax
0641/48029050
Website
www.rae-voelpel.com
Gegenstand des Unternehmens
Technologie- und Produktentwicklung von Komponenten für Antriebstechnik sowie die diesbezügliche Vermarktung in Deutschland und Europa.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Innowelle GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Holger Käs wurde bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Nachträgliche Insolvenzforderungen wurden bis zum 07.03.2024 angemeldet, der Prüfungstermin hierfür war der 22.04.2024. Nachrangige Forderungen waren bis zum 16.05.2024 anzumelden, der Widerspruchstermin endete am 27.06.2024. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung durch das Gericht beantragt, wobei eine Teilungsmasse von 1.757.276,79 Euro zugrunde gelegt und eine Erhöhung der Regelvergütung um 120 % aufgrund der außerordentlichen Schwierigkeit des Verfahrens (Fortführung des Unternehmens, Betriebsveräußerung, Auslandsberührung) genehmigt wurde. Es wurden bereits Abschlagsverteilungen in Höhe von 100 % auf die Insolvenzforderungen sowie auf nachrangige Forderungen nach §§ 39 I Nr. 1, 2 und 5 InsO durchgeführt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Der Schlusstermin ist auf den 24.07.2025 festgesetzt. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung können bis zu diesem Datum erhoben werden. Das schriftliche Verfahren wird angeordnet.
Originalbekanntmachung
08.03.2024
3 IN 41/21: In dem Insolvenzverfahren Innowelle GmbH, Heidestraße 2, 35625 Hüttenberg (AG Gießen , HRB 9202), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 07.03.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 22.04.2024 bestimmt.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 07.03.2024 und dem vorstehenden Stichtag 22.04.2024 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein W...
3 IN 41/21: In dem Insolvenzverfahren Innowelle GmbH, Heidestraße 2, 35625 Hüttenberg (AG Gießen , HRB 9202), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 07.03.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 22.04.2024 bestimmt.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 07.03.2024 und dem vorstehenden Stichtag 22.04.2024 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Wetzlar, 07.03.2024
Originalbekanntmachung
16.04.2024
3 IN 41/21: In dem Insolvenzverfahren Innowelle GmbH, Heidestraße 2, 35625 Hüttenberg (AG Gießen , HRB 9202),,
werden die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen gemäß §§ 39 Abs. 1, 174 Abs. 3 InsO aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 16.05.2024(§ 28 Abs. 1 Inso analog) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 27.06.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen, sowie eventuell leingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Wetzlar, den 15.04.2024
Originalbekanntmachung
05.06.2025
3 IN 41/21: In dem Insolvenzverfahren Innowelle GmbH, Heidestraße 2, 35625 Hüttenberg (AG Gießen , HRB 9202), wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt.
1. XXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXX Euro um 120 % erhöht zuzüglich
3. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % sowie
4. XXX Euro Auslagen zuzüglich
5. XXX Euro Auslagenersatz gemäß § 4 Abs. II InsVV
6. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
7. XXX Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/48029038, Fax: 0641/48029050, Internet: www.rae-voelpel.com wird gestattet, diesen Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Bereits erhaltene Vorschüsse sind auf die Vergütung anzurechnen.
G r ü n d e:
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 1.757.276,79 Euro ausgegangen.
Gemäß §§ 1, 2 InsVV berechnet sich hieraus eine Vergütung in Höhe von XXX Euro.
Mit der...
3 IN 41/21: In dem Insolvenzverfahren Innowelle GmbH, Heidestraße 2, 35625 Hüttenberg (AG Gießen , HRB 9202), wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt.
1. XXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXX Euro um 120 % erhöht zuzüglich
3. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % sowie
4. XXX Euro Auslagen zuzüglich
5. XXX Euro Auslagenersatz gemäß § 4 Abs. II InsVV
6. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
7. XXX Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/48029038, Fax: 0641/48029050, Internet: www.rae-voelpel.com wird gestattet, diesen Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Bereits erhaltene Vorschüsse sind auf die Vergütung anzurechnen.
G r ü n d e:
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 1.757.276,79 Euro ausgegangen.
Gemäß §§ 1, 2 InsVV berechnet sich hieraus eine Vergütung in Höhe von XXX Euro.
Mit der vorgenannten Regelvergütung ist allerdings nur die Mühewaltung in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten.
Das vorliegende Verfahren ist jedoch gemessen an dem an dem AG Wetzlar anhängigen Verfahren was die Anforderungen an die Insolvenzverwaltung, Verfahrensdurchführung, Dauer und den Schwierigkeitsgrad angehet als überdurchschnittlich zu bewerten, so dass Zuschläge zur Regelvergütung gerechtfertigt sind.
Die Erhöhung der Regelvergütung um 120 % ist dadurch geboten, dass
* der Insolvenzverwalter das Unternehmen fortgeführt hat
* die Verhandlungen des Verwalters im Rahmen der Betriebsveräußerung außerordentlich aufwändig waren.
* 2 Abschlagsverteilungen stattgefunden haben. Einmal in Höhe von 100 % auf die Insolvenzforderungen und die weitere Verteilung auf die nachrangingen Forderungsanmeldungen.
* die Zusammenarbeit mit dem Gläubigerausschuss bis zur ersten Gläubigerversammlung zu Mehrarbeit geführt hat.
* Das Verfahren sowohl im Gesellschafterbereich als auch im Kunden und Lieferantenbereich Auslandsberührung hatte.
* ein besonderer Erfolg vorliegt, der zu einer Quote von 100 % auf die Insolvenzforderungen führte
Auf die ausführliche Begründung des Insolvenzverwalters in seinem Antrag vom 28.05.2025 wird Bezug genommen.
Die Erhöhung hält auch der Gesamtschau der Tätigkeiten im Insolvenzverfahren stand.
Das Insolvenzgericht hat dem Insolvenzverwalter gemäß § 8 InsO das Zustellungswesen übertragen.
Die Kosten für diese Zustellungen bei dem Insolvenzverwalter fallen nicht unter die Auslagenpauschale des § 8 InsVV, sondern sie sind nach § 4 II InsVV in Höhe der sächlichen Auslagen und des personellen Mehraufwandes gesondert zu vergüten. Ein Aufwand pro Zustellung von 3,00 Euro für die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses und von 2,50 Euro für die übrigen Zustellungen ist ersatzfähig.
Die Vergütung nebst Auslagen und Mehrwertsteuer war wie beantragt festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, den 02.06.2025
Originalbekanntmachung
05.06.2025
3 IN 41/21 Innowelle GmbH, Heidestraße 2, 35625 Hüttenberg (AG Gießen , HRB 9202),:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Innowelle GmbH, Heidestraße 2, 35625 Hüttenberg (AG Gießen, HRB 9202), hat der Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht gemäß § 188 InsO angezeigt:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Innowelle GmbH, Heidestraße 2, 35625 Hüttenberg (AG Gießen, HRB 9202) findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen im Rang des § 38 InsO beträgt 128.588,58 €. Hierauf fand bereits eine Abschlagsverteilung i.H.v. 100 % statt.
Die Summe der bestrittenen Forderungen im Rang des § 38 InsO beträgt 37.736,13 €.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen im Nachrang § 39 I Nr. 1 InsO beträgt 5.255,07 €. Hierauf fand bereits eine Abschlagsverteilung i.H.v. 100 % statt.
Die Summe der bestrittenen Forderungen im Nachrang § 39 I Nr. 1 InsO beträgt 0,00 €.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen i...
3 IN 41/21 Innowelle GmbH, Heidestraße 2, 35625 Hüttenberg (AG Gießen , HRB 9202),:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Innowelle GmbH, Heidestraße 2, 35625 Hüttenberg (AG Gießen, HRB 9202), hat der Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht gemäß § 188 InsO angezeigt:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Innowelle GmbH, Heidestraße 2, 35625 Hüttenberg (AG Gießen, HRB 9202) findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen im Rang des § 38 InsO beträgt 128.588,58 €. Hierauf fand bereits eine Abschlagsverteilung i.H.v. 100 % statt.
Die Summe der bestrittenen Forderungen im Rang des § 38 InsO beträgt 37.736,13 €.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen im Nachrang § 39 I Nr. 1 InsO beträgt 5.255,07 €. Hierauf fand bereits eine Abschlagsverteilung i.H.v. 100 % statt.
Die Summe der bestrittenen Forderungen im Nachrang § 39 I Nr. 1 InsO beträgt 0,00 €.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen im Nachrang § 39 I Nr. 2 InsO beträgt 1.008,00 €. Hierauf fand bereits eine Abschlagsverteilung i.H.v. 100 % statt.
Die Summe der bestrittenen Forderungen im Nachrang § 39 I Nr. 2 InsO beträgt 0,00 €.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen im Nachrang § 39 I Nr. 5 InsO beträgt 196.933,49 €. Hierauf fand bereits eine Abschlagsverteilung i.H.v. 100 % statt.
Die Summe der bestrittenen Forderungen im Nachrang § 39 I Nr. 5 InsO beträgt 0,00 €.
Es ist ein Massebestand von 1.023.101,51 € vorhanden; von dem noch Massekosten und Masseverbindlichkeiten gezahlt werden müssen.
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wetzlar, Insolvenzgericht, Wertherstraße 1 u. 2 in 35578 Wetzlar, zur Einsichtnahme der Beteiligten niedergelegt worden.
Amtsgericht Wetzlar, 09.04.2025
Originalbekanntmachung
05.06.2025
3 IN 41/21 : In dem Insolvenzverfahren Innowelle GmbH, Heidestraße 2, 35625 Hüttenberg (AG Gießen , HRB 9202), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 24.07.2025.
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet, § 5 II InsO.
Gläubiger können bis zum 24.07.2025 bei dem Insolvenzgericht Wetzlar, Wertherstr. 1,2, 35578 Wetzlar, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben, Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse stellen.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Di...
3 IN 41/21 : In dem Insolvenzverfahren Innowelle GmbH, Heidestraße 2, 35625 Hüttenberg (AG Gießen , HRB 9202), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 24.07.2025.
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet, § 5 II InsO.
Gläubiger können bis zum 24.07.2025 bei dem Insolvenzgericht Wetzlar, Wertherstr. 1,2, 35578 Wetzlar, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben, Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse stellen.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündigung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, den 02.06.2025
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