Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Jox GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hauptstraße 7a, 35423 Lich
Handelsregister
Gießen, HRB 1081
EUID
DEM1406.HRB1081
Insolvenzgericht
Gericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 65/26
Phase
Antragsverfahren
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Schreinerei.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Jox GmbH, vertreten durch Reiner Jox, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Entscheidung erging gemäß § 26 Abs. 1 InsO. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Gießen eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
31.03.2026
6 IN 65/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Jox GmbH, Hauptstraße 7A, 35423 Lich (AG Gießen , HRB 1081), vertr. d.: 1. Reiner Jox, Brückenstraße 10a, 35423 Lich, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere...
6 IN 65/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Jox GmbH, Hauptstraße 7A, 35423 Lich (AG Gießen , HRB 1081), vertr. d.: 1. Reiner Jox, Brückenstraße 10a, 35423 Lich, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Gießen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Gießen an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 30.03.2026
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