Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
King MOTORS GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hersfelder Straße 1, 36110 Schlitz
Handelsregister
Gießen, HRB 9843
EUID
DEM1406.HRB9843
Insolvenzgericht
Gericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 56/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung Fulda GbR
Person
Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff
Adresse
Agnes-Huenninger-Straße 2-4, 36041 Fulda
Telefon
0661/292895-0
E-Mail
fulda@floether-wissing.de
Fax
0661/292895-18
Gegenstand des Unternehmens
Das Betreiben eines Kfz-Handels, der Import/Export von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, die Vermittlung, der Kommissionsverkauf, der Verkauf im Kundenauftrag und der Ankauf von Fahrzeugen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der King MOTORS GmbH in Schlitz ist am 26.03.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Antragsgegnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis eingeschränkt, während die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse verbleibt, jedoch ein Zustimmungsvorbehalt für neue oder geänderte Verhältnisse gilt. Am 07.05.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff ist nun als Insolvenzverwalter tätig. Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 15.07.2026 anzumelden. Sicherungsrechte sind mitzuteilen. Ein Berichtstermin ist für den 03.06.2026 anberaumt, um über verschiedene Punkte wie die Freigabe der selbständigen Tätigkeit, die Wahl eines anderen Verwalters, die Zwischenrechnungslegung, die Bildung eines Gläubigerausschusses, Unterhalt aus der Masse, die Anlegung der Masse, die Fortführung des Geschäftsbetriebs, Insolvenzplanvorbereitung, bedeutende Rechtshandlungen, Betriebsveräußerungen und die Anordnung einer Eigenverwaltung zu beschließen. Ein Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen findet am 05.08.2026 statt. Die Insolvenztabelle wird nach Fristablauf zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
26.03.2026
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 56/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
King MOTORS GmbH, Hersfelder Straße 1, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 9843),
vertreten durch:
Gleb Krotov, (Geschäftsführer),
ist am 26.03.2026 um 11:03 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff, c/oFlöther & Wissing Insolvenzverwaltung Fulda GbR, Agnes-Huenninger-Straße 2-4, 36041 Fulda, Tel.: 0661/292895-0, Fax: 0661/292895-18, E-Mail: fulda@floether-wissing.de bestellt worden.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragsgegnerin wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über ...
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 56/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
King MOTORS GmbH, Hersfelder Straße 1, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 9843),
vertreten durch:
Gleb Krotov, (Geschäftsführer),
ist am 26.03.2026 um 11:03 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff, c/oFlöther & Wissing Insolvenzverwaltung Fulda GbR, Agnes-Huenninger-Straße 2-4, 36041 Fulda, Tel.: 0661/292895-0, Fax: 0661/292895-18, E-Mail: fulda@floether-wissing.de bestellt worden.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragsgegnerin wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragsgegnerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 26.03.2026
Originalbekanntmachung
11.05.2026
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 56/26 :
Über das Vermögen der
King MOTORS GmbH, Hersfelder Straße 1, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 9843), vertr. d.: Gleb Krotov, (Geschäftsführer),
ist am 07.05.2026 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff, c/oFlöther & Wissing Insolvenzverwaltung Fulda GbR, Agnes-Huenninger-Straße 2-4, 36041 Fulda, Tel.: 0661/292895-0, Fax: 0661/292895-18, E-Mail: fulda@floether-wissing.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 15.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Berichtstermin am Mittwoch, 03.06.2026, 11:00 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen zur eventuellen B...
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 56/26 :
Über das Vermögen der
King MOTORS GmbH, Hersfelder Straße 1, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 9843), vertr. d.: Gleb Krotov, (Geschäftsführer),
ist am 07.05.2026 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff, c/oFlöther & Wissing Insolvenzverwaltung Fulda GbR, Agnes-Huenninger-Straße 2-4, 36041 Fulda, Tel.: 0661/292895-0, Fax: 0661/292895-18, E-Mail: fulda@floether-wissing.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 15.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Berichtstermin am Mittwoch, 03.06.2026, 11:00 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen zur eventuellen Beschlussfassung über:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Prüfungstermin am Mittwoch, 05.08.2026, 11:00 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 08.05.2026
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