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Insolvenzprofil
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Am 29.01.2026 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Kolmer + Fischer GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 16.02.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Prüfungstermin ist auf den 15.05.2026 bestimmt, an dem Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen einzureichen sind. Forderungen sind bis zum 30.04.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Im Rahmen der Vergütungsentscheidung für den vorläufigen Verwalter ist ein Stichtag für die Anhörung auf den 10.04.2026 bestimmt worden. Die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
6 IN 280/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kolmer + Fischer GmbH, Robert-Bosch-Straße 17, 35440 Linden (AG Gießen , HRB 6894), vertr. d.: Jörg Fischer, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 10.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein. Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Gießen, 27.03.2026
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 280/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kolmer + Fischer GmbH, Robert-Bosch-Straße 17, 35440 Linden (AG Gießen , HRB 6894), vertreten durch: Jörg Fischer, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO mit Schreiben vom 27.05.2026, bei Gericht eingegangen am 27.05.2026 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Gießen, 28.05.2026
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