Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KSW Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Taunusstraße 45, 35415 Pohlheim
Handelsregister
Gießen, HRB 11617
EUID
DEM1406.HRB11617
Insolvenzgericht
Gericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 59/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Tim Schneider
Adresse
Hoher Rain 18, 35394 Gießen
Telefon
0641-94464530
E-Mail
ts@ra-timschneider.de
Fax
0641-94464533
Gegenstand des Unternehmens
Die Beratung, Planung, Überwachung und Durchführung von Projekten im Bereich des Transportwesens und alle damit verbundenen Dienstleistungen und Aktivitäten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der KSW Logistik GmbH ist am 01.04.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zuvor war am 03.03.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Tim Schneider zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist Rechtsanwalt Tim Schneider als Insolvenzverwalter bestellt. Forderungen sind bis zum 03.06.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Berichts- und Prüfungstermin findet am 24.06.2026 um 10:30 Uhr beim Amtsgericht Gießen statt. In diesem Termin werden die angemeldeten Forderungen geprüft sowie über verschiedene Beschlussgegenstände, wie die Freigabe der selbständigen Tätigkeit, die Wahl eines anderen Verwalters oder die Fortführung des Geschäftsbetriebs, beschlossen. Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
03.03.2026
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 59/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
KSW Logistik GmbH, Transportwesen, Taunusstraße 45, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 11617),
vertreten durch:
1. Matthias Weber, Taunusstraße 45, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer),
2. Michael Größer, Bahnhofstraße 65, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer),
ist am 03.03.2026 um 12:52 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Schneider, Hoher Rain 18, 35394 Gießen, Tel.: 0641-94464530, Fax: 0641-94464533, E-Mail: ts@ra-timschneider.de bestellt worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragstellerin wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in son...
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 59/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
KSW Logistik GmbH, Transportwesen, Taunusstraße 45, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 11617),
vertreten durch:
1. Matthias Weber, Taunusstraße 45, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer),
2. Michael Größer, Bahnhofstraße 65, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer),
ist am 03.03.2026 um 12:52 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Schneider, Hoher Rain 18, 35394 Gießen, Tel.: 0641-94464530, Fax: 0641-94464533, E-Mail: ts@ra-timschneider.de bestellt worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragstellerin wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 03.03.2026
Originalbekanntmachung
01.04.2026
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 59/26 :
Über das Vermögen der
KSW Logistik GmbH, Transportwesen, Taunusstraße 45, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 11617), vertr. d.: 1. Matthias Weber, Taunusstraße 45, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer), 2. Michael Größer, Bahnhofstraße 65, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer),
ist am 01.04.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tim Schneider, Hoher Rain 18, 35394 Gießen, Tel.: 0641-94464530, Fax: 0641-94464533, E-Mail: ts@ra-timschneider.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 03.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Berichts- und Prüfungstermin am Mittwoch, 24.06.2026, 10:30 Uhr, Saal 107, ...
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 59/26 :
Über das Vermögen der
KSW Logistik GmbH, Transportwesen, Taunusstraße 45, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 11617), vertr. d.: 1. Matthias Weber, Taunusstraße 45, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer), 2. Michael Größer, Bahnhofstraße 65, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer),
ist am 01.04.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tim Schneider, Hoher Rain 18, 35394 Gießen, Tel.: 0641-94464530, Fax: 0641-94464533, E-Mail: ts@ra-timschneider.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 03.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Berichts- und Prüfungstermin am Mittwoch, 24.06.2026, 10:30 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen, in dem die angemeldeten Forderungen geprüft werden sowie zur eventuellen Beschlussfassung über:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 01.04.2026
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