Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PETRO Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Behringstraße 15, 35463 Fernwald
Handelsregister
Gießen, HRB 9214
EUID
DEM1406.HRB9214
Insolvenzgericht
Gericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 26/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Carsten Dormehl
Adresse
Braugasse 7, 35390 Gießen
Telefon
0641/48029064
E-Mail
dormehl@rae-voelpel.com
Fax
0641/48029050
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von Gaststätten mit Alkoholausschank und das Aufstellen und das Betreiben von Spielautomaten sowie alle damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der PETRO Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist am 06.02.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Carsten Dormehl zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Antragstellerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis eingeschränkt. Am 01.03.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Carsten Dormehl ist als Insolvenzverwalter bestellt. Forderungen sind bis zum 06.05.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin ist für den 27.03.2024 angesetzt, um über verschiedene Beschlussgegenstände zu entscheiden. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen findet am 01.06.2024 schriftlich statt.
Originalbekanntmachung
06.02.2024
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 26/24:
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
PETRO Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Behringstraße 15, 35463 Fernwald (AG Gießen , HRB 9214),
vertreten durch:
Petra Görgün, Behringstraße 15, 35463 Fernwald, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Tim Schneider, Hoher Rain 18, 35394 Gießen,
ist am 06.02.2024 um 9.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Carsten Dormehl, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/48029064, Fax: 0641/48029050, E-Mail: dormehl@rae-voelpel.com bestellt worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragstellerin wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräu...
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 26/24:
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
PETRO Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Behringstraße 15, 35463 Fernwald (AG Gießen , HRB 9214),
vertreten durch:
Petra Görgün, Behringstraße 15, 35463 Fernwald, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Tim Schneider, Hoher Rain 18, 35394 Gießen,
ist am 06.02.2024 um 9.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Carsten Dormehl, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/48029064, Fax: 0641/48029050, E-Mail: dormehl@rae-voelpel.com bestellt worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragstellerin wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 06.02.2024
Originalbekanntmachung
04.03.2024
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 26/24:
Über das Vermögen der
PETRO Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Behringstraße 15, 35463 Fernwald (AG Gießen , HRB 9214), vertr. d.: Petra Görgün, Behringstraße 15, 35463 Fernwald, (Geschäftsführerin),
ist am 01.03.2024 um 12:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Carsten Dormehl, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/48029064, Fax: 0641/48029050, E-Mail: dormehl@rae-voelpel.com .
Insolvenzforderungen sind bis zum 06.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird wie folgt mündlich durchgeführt. Berichtstermin am Mittwoch, 27.03.2024, 11:00 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen zur event...
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 26/24:
Über das Vermögen der
PETRO Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Behringstraße 15, 35463 Fernwald (AG Gießen , HRB 9214), vertr. d.: Petra Görgün, Behringstraße 15, 35463 Fernwald, (Geschäftsführerin),
ist am 01.03.2024 um 12:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Carsten Dormehl, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/48029064, Fax: 0641/48029050, E-Mail: dormehl@rae-voelpel.com .
Insolvenzforderungen sind bis zum 06.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird wie folgt mündlich durchgeführt. Berichtstermin am Mittwoch, 27.03.2024, 11:00 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen zur eventuellen Beschlussfassung über:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Bzgl. des Prüfungstermins am 01.06.2024 zur Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt der Termin schrifltich.
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 04.03.2024
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