Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Seniorenresidenz Pohlheim GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Fortweg 3, 35415 Pohlheim
Handelsregister
Gießen, HRB 10440
EUID
DEM1406.HRB10440
Insolvenzgericht
Gericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 67/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwältin Bärbel Decker
Adresse
Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar
Telefon
06441/8088-0
E-Mail
decker@kanzlei-uww.de
Fax
06441/8088-88
Gegenstand des Unternehmens
Die Errichtung und der Betrieb von ambulanten, stationären und teilstationären Alten- und sonstigen Pflegeeinrichtungen sowie die Erbringung der dazugehörigen und damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Geschäftstätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Gießen hat am 01.06.2025 um 16:15 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Pohlheim GmbH eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Bärbel Decker bestellt. Forderungen sind bis zum 30.07.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Berichtstermin ist für den 02.07.2025 um 11:30 Uhr angesetzt, um über verschiedene Beschlussgegenstände wie die Freigabe der selbständigen Tätigkeit, die Wahl eines anderen Verwalters, die Bildung eines Gläubigerausschusses sowie die Fortführung des Geschäftsbetriebs und die Ausarbeitung eines Insolvenzplans zu entscheiden. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen findet am 27.08.2025 um 10:30 Uhr statt. Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
28.05.2025
6 IN 67/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Pohlheim GmbH, Pflegeeinrichtung, Fortweg 3, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10440), vertr. d.: 1. Jens Brettschneider, (Geschäftsführer), 2. Michael Dillmann, (Geschäftsführer), 3. Volker Robert Hippler, (Geschäftsführer), ist der Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 01.04.2025 um 14:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, 28.05.2025
Originalbekanntmachung
02.06.2025
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 67/25 :
Über das Vermögen der
Seniorenresidenz Pohlheim GmbH, Pflegeeinrichtung, Fortweg 3, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10440), vertr. d.: 1. Jens Brettschneider, (Geschäftsführer), 2. Michael Dillmann, (Geschäftsführer), 3. Volker Robert Hippler, (Geschäftsführer),
ist am 01.06.2025 um 16:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Bärbel Decker, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/8088-0, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: decker@kanzlei-uww.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 30.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber der Insolvenzverwalterin mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an die Insolvenzverwalterin zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Berichtstermin am Mittwoch, 02.07.2025, 11:30 Uhr, Saal 107, 1. OG, ...
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 67/25 :
Über das Vermögen der
Seniorenresidenz Pohlheim GmbH, Pflegeeinrichtung, Fortweg 3, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10440), vertr. d.: 1. Jens Brettschneider, (Geschäftsführer), 2. Michael Dillmann, (Geschäftsführer), 3. Volker Robert Hippler, (Geschäftsführer),
ist am 01.06.2025 um 16:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Bärbel Decker, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/8088-0, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: decker@kanzlei-uww.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 30.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber der Insolvenzverwalterin mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an die Insolvenzverwalterin zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Berichtstermin am Mittwoch, 02.07.2025, 11:30 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen zur eventuellen Beschlussfassung über:
- Wirksamkeit der Erklärung der Insolvenzverwalterin über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung der Insolvenzverwalterin (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung der Insolvenzverwalterin zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Prüfungstermin am Mittwoch, 27.08.2025, 10:30 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 02.06.2025
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