Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WELD International Transport Services GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Gottlieb-Daimler-Straße 15, 35398 Gießen
Handelsregister
Gießen, HRB 11597
EUID
DEM1406.HRB11597
Insolvenzgericht
Gericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 62/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Kanzlei
RAe Brinkmann und Kollegen
Person
Rechtsanwältin Fatma Kreft
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/370022-0
E-Mail
frankfurt@brinkmann-partner.de
Fax
069/370022-111
Gegenstand des Unternehmens
Spedition und logistische Dienstleistungen aller Art im In- und Ausland.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der WELD International Transport Services GmbH ist am 01.04.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Fatma Kreft zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Verwalterin. Am 11.07.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwältin Fatma Kreft ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Forderungen sind bis zum 18.09.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für Einwendungen und Anträge im schriftlichen Verfahren ist der 09.10.2024.
Originalbekanntmachung
02.04.2024
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 62/24:
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
WELD International Transport Services GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 15, 35398 Gießen (AG Gießen, HRB 11597),
vertreten durch:
Yasin Polat, Am Gänsberg 20, 35435 Wettenberg, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Stefan Schlottmann, Kreuzberger Ring 52, 65205 Wiesbaden,
ist am 01.04.2024 um 12.30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o RAe Brinkmann und Kollegen, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Der Antragstellerin wurde verboten, ohne Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfüg...
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 62/24:
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
WELD International Transport Services GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 15, 35398 Gießen (AG Gießen, HRB 11597),
vertreten durch:
Yasin Polat, Am Gänsberg 20, 35435 Wettenberg, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Stefan Schlottmann, Kreuzberger Ring 52, 65205 Wiesbaden,
ist am 01.04.2024 um 12.30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o RAe Brinkmann und Kollegen, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Der Antragstellerin wurde verboten, ohne Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin (Zustimmungsvorbehalt).
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 01.04.2024
Originalbekanntmachung
15.07.2024
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 62/24:
Über das Vermögen der
WELD International Transport Services GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 15, 35398 Gießen (AG Gießen , HRB 11597), vertr. d.: Yasin Polat, Am Gänsberg 20, 35435 Wettenberg, (Geschäftsführer),
ist am 11.07.2024 um 16:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o RAe Brinkmann und Kollegen, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 18.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber der Insolvenzverwalterin mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an die Insolvenzverwalterin zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, i...
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 62/24:
Über das Vermögen der
WELD International Transport Services GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 15, 35398 Gießen (AG Gießen , HRB 11597), vertr. d.: Yasin Polat, Am Gänsberg 20, 35435 Wettenberg, (Geschäftsführer),
ist am 11.07.2024 um 16:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o RAe Brinkmann und Kollegen, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 18.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber der Insolvenzverwalterin mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an die Insolvenzverwalterin zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 09.10.2024. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung der Insolvenzverwalterin über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung der Insolvenzverwalterin (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung der Insolvenzverwalterin zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 12.07.2024
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