Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Admiral-Installationsbetrieb GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Brown-Boveri-Str. 21, 63457 Hanau
Handelsregister
Hanau, HRB 98415
EUID
DEM1502.HRB98415
Insolvenzgericht
Gericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 116/24
Phase
Antragsverfahren
Gegenstand des Unternehmens
Installation oder Austausch und Wartung sowie Prüfung von Rauchmeldern, Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler, Ventile sowie Ventilzähler. Ausschließlich Prüfung nach DGUV V3 aller elektrisch betriebenen Geräte, aller ortsfesten (stationären) und ortsveränderlichen (nicht stationären) elektrischen Anlagen und Betriebsmittel. Hausmeisterservice.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Admiral-Installationsbetrieb GmbH ist am 18.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist somit nicht stattgegeben worden. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
22.12.2025
70 IN 116/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Admiral-Installationsbetrieb GmbH, Brown-Boveri-Str. 21, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 98415), vertr. d.: Reyzan Sayin, Gutenbergallee 91d, 63538 Großkrotzenburg, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 18.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist f...
70 IN 116/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Admiral-Installationsbetrieb GmbH, Brown-Boveri-Str. 21, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 98415), vertr. d.: Reyzan Sayin, Gutenbergallee 91d, 63538 Großkrotzenburg, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 18.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hanau eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 18.12.2025
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