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Insolvenzprofil
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Die Erbringung von Baudienstleistungen und die Vermittlung von Baudienstleistungen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bausanierung Jensch GmbH ist anhängig. Am 01.07.2024 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Eggen bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Die Berechnungsmasse beträgt 144.830,70 €. Der festgesetzte Bruchteil der Vergütung liegt bei 55 %, zuzüglich Zuschlägen für ungeordnete Buchhaltung, Arbeitnehmerangelegenheiten und Insolvenzgeldvorfinanzierung, die im Rahmen der Gesamtschau mit 30 Prozentpunkten gewährt wurden. Dem Verwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Veröffentlichung der konkreten Vergütungsbeträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Vergütungsregelung und weiteren Bearbeitung durch den vorläufigen Verwalter.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
70 IN 329/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bausanierung Jensch GmbH, Josef-Bautz-Straße 15, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 96970), vertr. d.: 1. Thomas Jensch, Silcherstraße 1, 65439 Flörsheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Hanau, 19.03.2026
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