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Insolvenzprofil
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Bauorganisation, Einrichtung von Baustellen, Bodenbelegung, Räumung, Bausanierung - in deren Bereich die bauhandwerklichen Tätigkeiten durch dritte Unternehmen durchgeführt werden - , Lagerung, Büroservice, Handel mit Waren, mit Ausnahme von Konkurswaren, sowie der Groß- und Einzelhandel mit Elektronikartikeln und der Groß- und Einzelhandel mit natürlichen Rohstoffen, sowie der Groß- und Einzelhandel mit Non-Food Produkten, insbesondere Elektronikartikeln.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BBL GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Dr. Stephan Schlegel hat seine Vergütung beantragt, wobei eine Erhöhung um 20 % für die Prüfung und Durchsetzung der Geschäftsführerhaftung gefordert wurde. Das Gericht hat die Vergütung festgesetzt und dem Verwalter gestattet, den Betrag der Masse zu entnehmen. Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO. Die Berechnungsmasse beträgt 10.680,05 €. Parallel dazu wurde die Schlussverteilung beschlossen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsicht niedergelegt. Nach Angaben des Verwalters betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 12.785,81 €, während zur Verteilung ein Betrag von 7.392,61 € zur Verfügung steht. Hiervon sind noch Gerichtskosten und die Vergütung des Verwalters abzusetzen. Ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung ist der 01.04.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung eingereicht werden. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 2.000,00 EUR geleistet wird.
Originalbekanntmachung
70 IN 116/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BBL GmbH, Donaustraße 12, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 5253), vertr. d.: Andreas Ussow, Bornstraße 9, 65207 Wiesbaden, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196-779060, Fax: 06196-7790620, E-Mail: eschborn@brrs-rechtsanwaelte.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt: Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Hanau, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 12.785,81 €. Zur Verteilung steht ein Betrag von 7.392,61 €. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters Dr. Stephan Schlegel. Amtsgericht Hanau, 29.01.2026
Originalbekanntmachung
70 IN 116/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BBL GmbH, Donaustraße 12, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 5253), vertr. d.: Andreas Ussow, Bornstraße 9, 65207 Wiesbaden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Es sind Erhöhungen in Höhe von 20% beantragt. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Hanau, 29.01.2026
Originalbekanntmachung
70 IN 116/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BBL GmbH, Donaustraße 12, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 5253), vertr. d.: Andreas Ussow, Bornstraße 9, 65207 Wiesbaden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 01.04.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 2.000,00 EUR geleistet wird. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Hanau, 29.01.2026
Originalbekanntmachung
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