Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 98117

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Insolvenzprofil

BDM Solution GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Alfred-Herrhausen-Allee 3 - 5, 65760 Eschborn
Handelsregister
Hanau, HRB 98117
EUID
DEM1502.HRB98117

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 213/24 B-1-8
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Stojan Jovicic
Adresse
Wolfhagener Straße 4, 60433 Frankfurt am Main

Gegenstand des Unternehmens

Kabelverlegung im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten), EDV-Beratung, Bauarbeiten aller Art - insbesondere Trockenbau, Hoch- und Tiefbau, IT-Dienstleistungen, Autohandel, Hausmeisterservice, Renovierungsarbeiten, Bodenverlegung, Montagearbeiten, Abbruch, Gebäudereinigung, Transport bis 3,5 Tonnen und Bürodienstleistung

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BDM Solution GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Stojan Jovicic hat die Prüfung der bis zum 09.03.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 23.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

08.09.2025

810 IN 213/24 B-1-8 In dem Insolvenzverfahren BDM Solution GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Hanau, HRB 98117), vertreten durch: Stojan Jovicic, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 01.12.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 15.12.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 05.09.2025

Originalbekanntmachung

16.02.2026

810 IN 213/24 B-1-8 In dem Insolvenzverfahren BDM Solution GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Hanau, HRB 98117), vertreten durch: Stojan Jovicic, Wolfhagener Straße 4, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 09.03.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 23.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 09.02.2026

Originalbekanntmachung

03.06.2026

810 IN 213/24 B-1-8: In dem Insolvenzverfahren BDM Solution GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Hanau, HRB 98117), vertr. d.: Stojan Jovicic, Wolfhagener Straße 4, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung EUR XXX Auslagen EUR XXX Zustellungsauslagen EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Aus der maßgeblichen Masse von EUR 62.805,52 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich der schwierigen Informationsbeschaffung und ungeordneten Buchhaltung geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 10% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR 110% rechtfertigt. Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. ...

Originalbekanntmachung

03.06.2026

810 IN 213/24 B-1-8 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BDM Solution GmbH soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main -Insolvenzgericht-niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 653.402,77 €. Zur Verteilung steht ein Betrag von 24.467,99 € zur Verfügung

Originalbekanntmachung

03.06.2026

810 IN 213/24 B-1-8 In dem Insolvenzverfahren BDM Solution GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Hanau, HRB 98117), vertreten durch: Stojan Jovicic, Wolfhagener Straße 4, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO). Von den Gläubigern können bis zum 03.08.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten ...

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