Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Kabelverlegung im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten), EDV-Beratung, Bauarbeiten aller Art - insbesondere Trockenbau, Hoch- und Tiefbau, IT-Dienstleistungen, Autohandel, Hausmeisterservice, Renovierungsarbeiten, Bodenverlegung, Montagearbeiten, Abbruch, Gebäudereinigung, Transport bis 3,5 Tonnen und Bürodienstleistung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BDM Solution GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Stojan Jovicic hat die Prüfung der bis zum 09.03.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 23.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Originalbekanntmachung
810 IN 213/24 B-1-8 In dem Insolvenzverfahren BDM Solution GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Hanau, HRB 98117), vertreten durch: Stojan Jovicic, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 01.12.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 15.12.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 05.09.2025
Originalbekanntmachung
810 IN 213/24 B-1-8 In dem Insolvenzverfahren BDM Solution GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Hanau, HRB 98117), vertreten durch: Stojan Jovicic, Wolfhagener Straße 4, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 09.03.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 23.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 09.02.2026
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 213/24 B-1-8 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BDM Solution GmbH soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main -Insolvenzgericht-niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 653.402,77 €. Zur Verteilung steht ein Betrag von 24.467,99 € zur Verfügung
Originalbekanntmachung
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.