Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Braun Elektro Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Zum Eckhardsgraben 1, 63584 Gründau-Lieblos
Handelsregister
Hanau, HRB 96133
EUID
DEM1502.HRB96133
Insolvenzgericht
Gericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 553/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Kanzlei
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Person
Rechtsanwalt Philip Konen
Adresse
Trakehner Str. 7-9, 60487 Frankfurt am Main
Telefon
+49 69 8509693-0
Fax
+49 69 8509693-29
Gegenstand des Unternehmens
Einbau und Vertrieb von Eletroanlagen, Elektrik,Umweltanlagen, regenerative Energien und ähnlichen Einrichtungen auf einen und fremden Gebäuden, der Verkauf von Strom und die damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 23.12.2025 hat das Amtsgericht Hanau im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Braun Elektro Service GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Philip Konen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ihm wurde zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Am 01.03.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Philip Konen von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 13.04.2026 schriftlich anzumelden. Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zu verschiedenen Verfahrensschritten müssen bis zum 11.05.2026 eingereicht werden, was der Frist für den Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
23.12.2025
Az.: 70 IN 553/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Braun Elektro Service GmbH, Zum Eckhardsgraben 1, 63584 Gründau (AG Hanau, HRB 96133), vertr. d.: Dimitri Braun, Langer Rain 9, 63584 Gründau, (Geschäftsführer), ist am 23.12.2025 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Philip Konen, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Str. 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69 8509693-0, Fax: +49 69 8509693-29 bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 23.12.2025
Originalbekanntmachung
20.02.2026
70 IN 553/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Braun Elektro Service GmbH, Zum Eckhardsgraben 1, 63584 Gründau (AG Hanau, HRB 96133), vertr. d.: Dimitri Braun, Langer Rain 9, 63584 Gründau, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 23.12.2025 um 12:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 19.02.2026
Originalbekanntmachung
06.03.2026
Geschäfts-Nr.: 70 IN 553/25 Am 01.03.2026 um 06:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Braun Elektro Service GmbH, Zum Eckhardsgraben 1, 63584 Gründau (AG Hanau, HRB 96133), vertr. d.: Dimitri Braun, Langer Rain 9, 63584 Gründau, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Philip Konen, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Str. 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69 8509693-0, Fax: +49 69 8509693-29.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 13.04.2026.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzög...
Geschäfts-Nr.: 70 IN 553/25 Am 01.03.2026 um 06:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Braun Elektro Service GmbH, Zum Eckhardsgraben 1, 63584 Gründau (AG Hanau, HRB 96133), vertr. d.: Dimitri Braun, Langer Rain 9, 63584 Gründau, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Philip Konen, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Str. 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69 8509693-0, Fax: +49 69 8509693-29.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 13.04.2026.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
- Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
müssen schriftlich bis zum 11.05.2026 (Frist, die dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) eingereicht werden. Verspätete Eingaben können nicht berücksichtigt werden.
Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 01.03.2026.
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