Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Erbringen von Marketingdienstleistungen im Social-Media-Bereich sowie die Betreuung von Webseiten
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BYNG4 Consulting GmbH, Hanau, ist anhängig. Am 13.05.2024 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Bahman Yadegardjam zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Stichtag für die Forderungsprüfung ist auf den 06.07.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nachträglich angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Az.: 70 IN 82/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BYNG4 Consulting GmbH, Maria-Montessori-Allee 10, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 99559), vertr. d.: Reza Sarwari, Sandbienenweg 5, 63457 Hanau, (Geschäftsführer), ist am 13.05.2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Bahman Yadegardjam, Hanauer Landstraße 148a, D 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069 667 788 610, Fax: 069 667 788 629, E-Mail: kanzlei@yadegardjam.de, Internet: www.yadegardjam.de bestellt worden. Amtsgericht Hanau, 13.05.2024
Originalbekanntmachung
70 IN 82/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BYNG4 Consulting GmbH, Maria-Montessori-Allee 10, 63457 Hanau, zz. unbekannten Aufenthalts (AG Hanau, HRB 99559), vertr. d.: 1. Reza Sarwari, Sandbienenweg 5, 63457 Hanau, (Geschäftsführer), 2. Sebastian Christmann, Anton-Bruckner-Straße 2, 71706 Markgröningen, (Gesellschafter), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.07.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Hanau, 15.04.2026
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.