Einstellung des Verfahrens Hessen HRB 100448

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

cm.services GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Saarstraße 20, 63450 Hanau
Handelsregister
Hanau, HRB 100448
EUID
DEM1502.HRB100448

Insolvenzgericht

Gericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 502/25
Phase
Einstellung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Schuhe, Textilien, Accessoires und Hartwaren sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der cm.services GmbH ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 13.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Gegen diese Entscheidung kann vom Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Hanau vorgegangen werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.

Originalbekanntmachung

13.04.2026

70 IN 502/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der cm.services GmbH, Saarstraße 20, 63450 Hanau (AG Hanau, HRB 100448), vertr. d.: Christian Müller, Max-Eyth-Str. 36, 30173 Hannover, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 13.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das...

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